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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Wohnungspolitik - Förderung von Wohnraum im Land Brandenburg

20. August 2026Dokument 8/3283 · WP 8Brandenburg
Jenny Meyer
WohnraumförderungMietwohnungsbauWohneigentumBelegungsbindungStadtumbau

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der Abgeordneten Jenny Meyer (BSW-Fraktion) befasst sich mit der Förderung von Wohnraum in Brandenburg. Im Mittelpunkt stehen die ausgezahlten Fördermittel für sozialen Wohnungsbau und Wohneigentum, die Zahl geförderter und neu gebauter Wohneinheiten sowie die Entwicklung der Mietpreis- und Belegungsbindungen in den Jahren 2021 bis 2026.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs, insbesondere Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten, Wohnungsunternehmen, Kommunen sowie private Bauherrinnen und Bauherren im Bereich Wohneigentum.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin erfragt: die Höhe der ausgezahlten Fördermittel 2023-2025 nach Landkreisen, Programmen und Fördernehmern; die Zahl modernisierter und neu gebauter Wohneinheiten 2021 und 2026; die Zahl der als Wohneigentum geförderten Wohneinheiten; die Zahl der Wohnungen, die aus der Belegungsbindung herausgefallen sind; die Bewertung der Landesregierung zum Neubau seit 2023 im Verhältnis zum Bedarf; die Zielrichtung der angekündigten Weiterentwicklung der Wohnraumförderung; die quantitativen Ziele für mehr bezahlbare Mietwohnungen; sowie Zahl und Förderhöhe zurückgebauter Wohneinheiten 2021 und 2026.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass detaillierte Auszahlungsdaten nach Landkreis, Programm und Fördernehmerstruktur in Anlage 1 enthalten sind (u.a. Mietwohnungsbau 2023: 111.432 TEUR, 2024: 124.802 TEUR, 2025: 129.592 TEUR; Eigentumsförderung 2023: 3.122 TEUR, 2024: 13.834 TEUR, 2025: 20.579 TEUR). Zur Zahl modernisierter/neu gebauter Wohneinheiten lägen keine amtlichen Statistiken vor, da die Fertigstellung 2-3 Jahre dauern könne. 2021 wurden 11 Wohneinheiten als Wohneigentum gefördert (Details in Anlage 2); 2026 seien noch keine Förderanträge bewilligt worden. 2023 fielen 2.318 Wohnungen aus der sozialen Bindung, 2024 stieg die Zahl gebundener Wohnungen um 484; für 2025 lägen noch keine Zahlen vor. Die Landesregierung nennt einen erwarteten Zuwachs von 4.319 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung aus bereits bewilligten, aber noch nicht fertiggestellten Vorhaben. Die Förderrichtlinien seien zum 01.01.2026 evaluiert und fortgeschrieben worden, die Bindungsdauer sei auf 35 Jahre verlängert worden. Zu zurückgebauten Wohneinheiten lägen der Landesregierung keine Daten in der erbetenen Form vor; entsprechende Daten zum Stadtumbau seien auf den Seiten des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) einsehbar.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Jenny Meyer der BSW-Fraktion eingereicht (Drucksache 8/3143); die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung erteilt. Die Landesregierung verweist auf eine Presseinformation vom 25.06.2026 zur 100-Tage-Bilanz des Ministers. Konkrete Zahlen: Auszahlungen für Mietwohnungsbau und Eigentumsförderung 2023-2026 nach Landkreis und Fördernehmer in Anlage 1; 11 geförderte Wohneigentums-Einheiten 2021 in Anlage 2; 2.318 aus der Bindung gefallene Wohnungen 2023; Zunahme von 484 gebundenen Wohnungen 2024; erwarteter Zuwachs von 4.319 gebundenen Wohnungen aus bereits bewilligten Vorhaben; Verlängerung der Bindungsdauer auf 35 Jahre ab 01.01.2026. Zu mehreren Fragen (Fertigstellungs- und Rückbauzahlen für 2025/2026) liegen laut Landesregierung keine Daten vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3283, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.