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BrandenburgKleine AnfrageWfB-Gruppe

❓ Gesetzliche Krankenversicherung - Beteiligung des Landes Brandenburg am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und Aussagen des Gesundheitsministers zur Beteiligung der Länder

20. August 2026Dokument 8/3284 · WP 8Brandenburg
André von Ossowski
Gesetzliche KrankenversicherungLänderbeteiligungBundesratsverfahrenKrankenhausfinanzierungGesetzgebungsverfahren

📋 Worum geht es?

Die Anfrage bezieht sich auf ein Interview, in dem Gesundheitsminister René Wilke beanstandet hatte, es habe vor dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz keine Konsultation, Beteiligung oder fachlichen Diskurs des Bundes mit den Ländern gegeben und Landesminister hätten entsprechende Dokumente erst von einer Internetseite des Bundes herunterladen müssen. Der Fragesteller möchte klären, ob und wie Brandenburg tatsächlich am Gesetzgebungsverfahren beteiligt wurde, da das Land nach eigener Darstellung anschließend aktiv Änderungen im Bundesratsverfahren verfolgt hat.

👥 Wer ist betroffen?

Das für Gesundheit zuständige Landesministerium Brandenburgs, der Gesundheitsminister René Wilke, das Bundesministerium für Gesundheit, die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg sowie weitere Akteure des brandenburgischen Gesundheitswesens wie Krankenhäuser, Praxen, Apotheken und Krankenkassen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird unter anderem, wann und auf welchem Weg der Referentenentwurf dem Landesministerium zugeleitet wurde, welche Stellungnahmefrist eingeräumt wurde, ob und wann das Land Stellung bezog, welche Einwände vorgebracht wurden, wann Minister Wilke informiert wurde, welche Abstimmungen mit dem BMG stattfanden, wie die Landeskrankenhausgesellschaft und weitere Verbände einbezogen wurden und welche Änderungsanträge Brandenburg im Bundesratsverfahren initiierte oder unterstützte.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, Gesundheitsminister René Wilke sei am Morgen des 17. April 2026 über den Sachverhalt informiert worden; zu den Fragen 1 bis 6 wird auf die Antwort der Kleinen Anfrage 1031 (Drs. 8/2988) verwiesen. Die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg sei nach Vorliegen der Finanzkommissions-Vorschläge und des Referentenentwurfs bei Bedarf telefonisch kontaktiert worden, wobei vorrangig die öffentlichen Stellungnahmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft herangezogen wurden. Brandenburg habe auf Betreiben von Minister Wilke mehrere Bundesratsanträge eingebracht, u. a. zur auskömmlichen Finanzierung der Bürgergeld-Beiträge, zur Streichung der Kürzung des Bundeszuschusses, zur Streichung der Deckelung von Vergütungssteigerungen im Rettungsdienst, zur Streichung der Erhöhung des Apothekenabschlags, zur Prüfung industriepolitischer Auswirkungen, zur Streichung der Fahrkosten-Regelung, zur Streichung der Begrenzung von Verwaltungsausgaben der Krankenkassen und zur Einführung eines Lenkungsgremiums beim Medizinischen Dienst Bund. Zudem habe sich Brandenburg Anträgen zur Streichung der Pflegebudget-Deckelung und der Fixkostenbegrenzung für hausärztliche Praxen angeschlossen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der WfB-Gruppe (Abgeordneter André von Ossowski) unter Drucksache 8/3150 eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde namens der Landesregierung vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt erteilt. Zu den Fragen 1 bis 6 sowie 8 und 9 verweist die Landesregierung auf frühere Antworten (Kleine Anfrage 1031, Drs. 8/2988). Als konkretes Datum wird der 17. April 2026 als Informationszeitpunkt des Ministers genannt. Der Apothekenabschlag wird mit 1,77 Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel angegeben, der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen seit 2017 mit 14,5 Milliarden Euro.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3284, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.