Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageWfB

❓ Geburtshilfe - Geburtshilfliche Versorgung in Brandenburg - Erreichbarkeit, Schließungen und Sicherstellung der Versorgung ab 2028

20. August 2026Dokument 8/3285 · WP 8Brandenburg
André von Ossowski
GeburtshilfeKrankenhausplanungVersorgungssicherheitErreichbarkeitKrankenhausreform

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die stationäre geburtshilfliche Versorgung in Brandenburg. Der Fragesteller verweist darauf, dass an mehreren Krankenhausstandorten – unter anderem Ludwigsfelde, Forst, Strausberg und zuletzt im Juli 2026 am St. Josefs-Krankenhaus Potsdam – die Geburtshilfe eingestellt wurde. Thematisiert wird, wie angesichts dieser Entwicklung eine wohnortnahe, in angemessener Zeit erreichbare Geburtshilfe in einem Flächenland dauerhaft sichergestellt werden kann, insbesondere im Hinblick auf die geplante Krankenhausstruktur ab dem 1. Januar 2028.

👥 Wer ist betroffen?

Werdende Mütter und Familien in Brandenburg, insbesondere in den Regionen der geschlossenen Standorte (Ludwigsfelde/Teltow, Forst, Strausberg, Potsdam), sowie die aufnehmenden Krankenhäuser in Luckenwalde, Potsdam, Cottbus, Rüdersdorf und Eberswalde. Betroffen sind zudem alle 19 Krankenhausstandorte mit Versorgungsauftrag für Geburtshilfe im Land.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1) An welchen Krankenhausstandorten wird derzeit Geburtshilfe angeboten (mit Geburtenzahlen 2023–2025 und Angabe zur Kinder- und Jugendmedizin)? 2) An welchen Standorten wurde seit 2015 die Geburtshilfe eingestellt, mit Zeitpunkt, Gründen und letzter Geburtenzahl? 3) Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen der Schließungen in Ludwigsfelde, Forst, Strausberg und Potsdam auf die regionale Versorgung? 4) Welche Krankenhäuser übernehmen die Versorgung aus den bisherigen Einzugsgebieten und wie viele zusätzliche Geburten werden dort erwartet bzw. verzeichnet? 5) Über welche Kapazitäten verfügen die aufnehmenden Krankenhäuser? 6) Welche Vorgaben, Kriterien oder Zielwerte legt die Landesregierung bei der Krankenhausplanung zur Erreichbarkeit der Geburtshilfe zugrunde? 7) Welche Bedeutung misst die Landesregierung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss zugrunde gelegten Erreichbarkeitsschwelle von 40 Pkw-Fahrminuten bei?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass zum 1. August 2026 19 Krankenhausstandorte über einen Versorgungsauftrag für Geburtshilfe verfügen (u. a. Oranienburg, Neuruppin, Perleberg, Eberswalde, Bernau, Schwedt, Potsdam, Brandenburg a. d. Havel, Luckenwalde, Nauen, Cottbus, Königs Wusterhausen, Lauchhammer, Lübben, Herzberg, Rüdersdorf, Frankfurt (Oder), Bad Saarow; der Kreißsaal in Rathenow ist nicht in Betrieb). Seit 2015 wurde die Geburtshilfe an sieben Standorten eingestellt (Bad Belzig 2015, Templin 2024, Eisenhüttenstadt 2024, Ludwigsfelde Dezember 2024, Forst Juli 2025, Strausberg Juni 2026, St. Josefs-Krankenhaus Potsdam August 2026), als Gründe werden jeweils rückläufige Geburtenzahlen und Fachkräftemangel genannt, bei Strausberg und Potsdam zusätzlich die Krankenhausreform, die künftig keine reinen Geburtskliniken ohne Kinder- und Jugendmedizin mehr vorsieht. Die Versorgung aus den geschlossenen Standorten soll laut Landesregierung durch Luckenwalde, Potsdam, den Landkreis Dahme-Spreewald, Cottbus, Rüdersdorf, Eberswalde, das Klinikum Ernst von Bergmann sowie teilweise Berlin übernommen werden; konkrete Zahlen zu erwarteten zusätzlichen Geburten könne die Landesregierung nicht angeben, da nicht bekannt sei, wohin sich werdende Mütter tatsächlich wenden. Zu Kapazitäten erklärt die Landesregierung, dass eine Verlagerung nur erfolge, wenn ausreichende Kapazitäten bei den aufnehmenden Krankenhäusern vorhanden seien. Die Fragen 6 und 7 zu Vorgaben und zur 40-Minuten-Erreichbarkeitsschwelle des Gemeinsamen Bundesausschusses werden im vorliegenden Dokumentauszug nicht mehr vollständig beantwortet (der Text bricht an dieser Stelle ab).

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1184 vom Abgeordneten André von Ossowski (WfB-Gruppe), Drucksache 8/3149. Die Landesregierung hat geantwortet (Drucksache 8/3285, Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt). Der Fragesteller verweist auf ein Interview von Gesundheitsminister René Wilke vom 21. Juli 2026 im Tagesspiegel, in dem dieser als Ziel formuliert habe, langfristig alle Krankenhausstandorte zu erhalten und in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt in der Regel mindestens ein geburtshilfliches Angebot vorzuhalten, verbunden mit dem Wegfall reiner Geburtskliniken ohne Kindermedizin. Die Landesregierung nennt als Ursachen für Schließungen durchgängig rückläufige Geburtenzahlen und Fachkräftemangel und bewertet die bisherigen Standortveränderungen als Ergebnis eines Prüfprozesses, der Bedarf, Erreichbarkeit und Alternativen berücksichtigt; dies ist die Einschätzung der Landesregierung selbst.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3285, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.