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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Fremdenfeindlichkeit - Straftaten gegen Unterkünfte für Geflüchtete, Geflüchtete und Unterstützern von Geflüchteten und weitere rassistisch motivierte Straftaten im II. Quartal 2026

20. August 2026Dokument 8/3286 · WP 8Brandenburg
Andreas Noack
FremdenfeindlichkeitRassismusHasskriminalitätGeflüchtetepolitisch motivierte Kriminalität

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft Straftaten gegen Unterkünfte für Geflüchtete, gegen Geflüchtete selbst, gegen deren Unterstützerinnen und Unterstützer sowie weitere rassistisch motivierte Straftaten in Brandenburg im II. Quartal 2026. Die Landesregierung wertet dafür die Daten des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) aus, Stand 27. Juli 2026.

👥 Wer ist betroffen?

Geflüchtete und Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Brandenburg, Unterkünfte für Geflüchtete sowie Unterstützerinnen und Unterstützer von Geflüchteten in verschiedenen Städten und Gemeinden Brandenburgs, u.a. Potsdam, Cottbus/Chóśebuz, Oranienburg, Brandenburg an der Havel und weitere.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: wie viele Straftaten gegen Unterkünfte für Geflüchtete und gegen Geflüchtete es im II. Quartal 2026 gab, welche Delikte und Ermittlungsergebnisse jeweils vorliegen (Frage 1); wie viele Straftaten gegen Unterstützerinnen und Unterstützer von Geflüchteten es gab (Frage 2); ob es weitere rassistisch motivierte Straftaten gegen Personen gab, die nicht unter Frage 1 und 2 fallen, einschließlich solcher mit dem Merkmal „Deutschfeindlichkeit“ (Frage 3); ob es Nachmeldungen aus vorangegangenen Quartalen gab (Frage 4); und welche der genannten Straftaten als politisch motiviert eingeordnet wurden und welchem Phänomenbereich sie zugeordnet wurden (Frage 5).

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Im II. Quartal 2026 wurden ihr 46 Straftaten gegen Asylbewerber/Flüchtlinge beziehungsweise deren Unterkünfte bekannt (Frage 1, Details in Anlage 1), keine Straftaten gegen Unterstützerinnen und Unterstützer von Geflüchteten (Frage 2), und 98 weitere Straftaten mit rassistischen Bezügen (Frage 3, Details in Anlage 2). Für das Jahr 2026 wurden bislang zwölf Straftaten im Sinne der Frage 1, keine im Sinne der Frage 2 und 17 im Sinne der Frage 3 nachgemeldet (Frage 4, Details in Anlagen 3 und 4). Alle in den Antworten zu den Fragen 1 bis 4 genannten Fälle wurden von den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden als politisch motivierte Straftaten eingeordnet, überwiegend dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet, vereinzelt auch „ausländische Ideologie“, „religiöse Ideologie“ oder „sonstige Zuordnung“ (Frage 5). Die aufgelisteten Delikte umfassen u.a. Beleidigung (§ 185 StGB), Körperverletzung (§ 223, § 224 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB); die meisten Ermittlungsverfahren dauern laut Landesregierung noch an, einige wurden gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Andreas Noack (SPD-Fraktion) gestellt. Die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde vom Minister des Innern und für Kommunales erteilt. Die Landesregierung weist darauf hin, dass der KPMD-PMK eine Eingangsstatistik ist, die bis zum jahresbezogenen Meldeschluss (31. Januar des Folgejahres) laufend aktualisiert wird, sodass spätere Abfragen zum selben Zeitraum abweichende Fallzahlen ergeben können. Der Fragesteller verweist in seiner Vorbemerkung darauf, dass eine Oppositionspartei in Brandenburg von der Verfassungsschutzbehörde des Landes als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde, und verlinkt auf den entsprechenden Einstufungsvermerk der Behörde zur AfD Brandenburg.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3286, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.