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BrandenburgAntragBSW

📝 Landtagsabgeordneter - Vorteile für Abgeordnete abschaffen - Landtagsabgeordnete in die gesetzliche Rente einbeziehen!

25. August 2026Dokument 8/3288 · WP 8Brandenburg
Altersversorgunggesetzliche RentenversicherungVersorgungswerkAbgeordnetenentschädigungGleichbehandlung

📋 Worum geht es?

Der Antrag der BSW-Fraktion befasst sich mit der Altersversorgung der Mitglieder des Landtags Brandenburg. Diese sind derzeit Pflichtmitglieder im Versorgungswerk der Mitglieder der Landtage von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg (VLT). Die Fraktion fordert, dass eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Altersversorgung der Abgeordneten künftig in die gesetzliche Rentenversicherung überführt, wie sie auch für die meisten Beschäftigten gilt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder des Landtags Brandenburg (88 Abgeordnete), die derzeit im VLT versichert sind. Laut Antragstellern sind zudem allgemein die Beschäftigten in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen, insbesondere Menschen in körperlich und psychisch belastenden Berufen (z. B. Bau, Pflege, Produktion, Logistik, Handwerk) sowie Menschen in Ostdeutschland, deren Alterssicherung nach Darstellung der Antragsteller besonders von der gesetzlichen Rente abhängt.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die BSW-Fraktion fordert, dass der Landtag eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe einsetzt, die unter Einbeziehung von Sachverständigen bis Ende 2027 einen Gesetzentwurf vorlegt. Dieser soll die Altersversorgung der Landtagsabgeordneten künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung regeln, so dass sie grundsätzlich den gleichen Regeln folgt wie bei den Beschäftigten. Die Neuregelung soll ab der voraussichtlich übernächsten Legislaturperiode gelten. Zusätzlich soll geprüft werden, ob eine freiwillige zusätzliche betriebliche Altersvorsorge über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ermöglicht werden kann.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag nennt konkrete Zahlen zur aktuellen Regelung: Nach § 15 des Brandenburgischen Abgeordnetengesetzes werden monatlich 2.184,83 Euro aus der Abgeordnetenentschädigung jedes Mitglieds an das VLT überwiesen, das entspricht 26.217,96 Euro jährlich bzw. 131.089,80 Euro über eine fünfjährige Wahlperiode je Abgeordneten. Bei 88 Abgeordneten ergibt sich laut Antragstellern unter vereinfachender Annahme rechnerisch ein Betrag von mehr als 2,3 Millionen Euro jährlich. Nach § 15 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes besteht Anspruch auf Altersrente regulär ab Vollendung des 67. Lebensjahres bei mindestens 30 Monaten Beitragszahlung (davon mindestens 12 Monate als Landtagsmitglied), ein vorgezogener Rentenbeginn ist ab dem 62. Lebensjahr mit Abschlägen möglich. Als Anlass verweist die Fraktion auf den Abschlussbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 mit 33 Empfehlungen, der unter anderem die vollständige Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung empfiehlt. Die Fraktion bezeichnet dieses Gesamtpaket als „in vielen Punkten wegen zahlreicher sozialer Härten zu kritisieren“.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von der BSW-Fraktion am 25.08.2026, ausgegeben am 26.08.2026. Das Dokument enthält nur den Antrag der Fraktion; eine Entscheidung oder Antwort des Landtags liegt nicht vor. Die Fraktion verweist auf § 15 des Brandenburgischen Abgeordnetengesetzes sowie auf den Abschlussbericht der Alterssicherungskommission der Bundesregierung vom 23. Juni 2026 mit 33 Empfehlungen. Die im Antrag genannten Beträge (2.184,83 Euro monatlich, 26.217,96 Euro jährlich, 131.089,80 Euro je Wahlperiode, über 2,3 Millionen Euro jährlich für 88 Abgeordnete) sind eigene Berechnungen der Antragsteller unter von ihnen benannten vereinfachenden Annahmen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3288, Wahlperiode 8, eingereicht 25. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.