📝 Geburtshilfe - Moratorium für Geburtskliniken in Brandenburg: Wohnortnahe Geburtshilfe in Brandenburg sichern - Kein Abbau ohne gesicherte Versorgungsalternative
📋 Worum geht es?
Der Antrag der BSW-Fraktion befasst sich mit der Schließung und Einschränkung von Geburtskliniken in Brandenburg. Die Fraktion fordert ein Moratorium, bis ein landesweites Versorgungskonzept vorliegt, damit wohnortnahe Geburtshilfe nicht durch einzelne Standortentscheidungen vorweggenommen wird, bevor der Fünfte Krankenhausplan zum 1. Januar 2028 in Kraft tritt.
👥 Wer ist betroffen?
Schwangere und Gebärende in Brandenburg, insbesondere in Regionen mit wegfallenden Geburtsabteilungen wie Bernau, Potsdam (St. Josefs-Krankenhaus), sowie zuvor Rathenow, Templin, Eisenhüttenstadt, Forst, Ludwigsfelde und Strausberg; betroffen sind zudem Hebammen, Ärztinnen und Ärzte sowie die verbleibenden Kliniken, die zusätzliche Patientinnen aufnehmen müssten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fraktion fordert die Landesregierung auf: 1. bis zum Inkrafttreten des Fünften Krankenhausplans keine weiteren für die wohnortnahe Versorgung unverzichtbaren geburtshilflichen Abteilungen schließen oder einschränken zu lassen; 2. vor jeder Schließung, Verlagerung oder wesentlichen Einschränkung nachvollziehbar nachzuweisen, dass die Versorgung durch andere Standorte gleichwertig übernommen werden kann (Fahrzeiten, Geburtenzahlen, Personal, Kreißsaal- und Wochenbettkapazitäten, Notfallversorgung); 3. die bereits angekündigte Schließung der Gynäkologie und Geburtshilfe am Immanuel-Klinikum Bernau zum 1. Oktober 2026 gemeinsam mit dem Träger erneut zu prüfen; 4. bis zum 31. Dezember 2026 dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichem Zusammenhalt einen Bericht über die Entwicklung der stationären Geburtshilfe seit 2021 vorzulegen; 5. bis zum Inkrafttreten des Fünften Krankenhausplans ein landesweites Konzept für flächendeckende Geburtshilfe vorzulegen; 6. sich auf Bundesebene für eine auskömmliche Finanzierung der Geburtshilfe einzusetzen.
🔎 Konkrete Inhalte
Laut Antragstellern verfügten nach dem Vierten Krankenhausplan 25 Krankenhausstandorte in Brandenburg über Geburtshilfe; bereits im September 2023 seien davon nur 22 tatsächlich in Betrieb gewesen, da Rathenow, Templin und Eisenhüttenstadt zu diesem Zeitpunkt bereits außer Betrieb waren. Die Fraktion nennt als weitere Schließungen in den vergangenen Jahren Forst, Ludwigsfelde und Strausberg sowie die Einstellung der Geburtshilfe am St. Josefs-Krankenhaus Potsdam im Juli 2026. Zum 1. Oktober 2026 solle zudem die Gynäkologie und Geburtshilfe am Immanuel-Klinikum Bernau geschlossen werden. Die Fraktion verweist darauf, dass der Fünfte Krankenhausplan nach Angaben der Landesregierung wegen bundesrechtlich vorgegebener Leistungsgruppen neu erstellt werden müsse und nach aktuellem Stand erst zum 1. Januar 2028 in Kraft treten solle. Die Fraktion bewertet die bisherige Praxis als unzureichend, da die bloße Benennung eines alternativen Krankenhauses nicht ausreiche, solange dessen tatsächliche Aufnahmefähigkeit (Personal, Kapazitäten) nicht nachgewiesen sei. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor, da es sich um einen Antrag handelt, über den der Landtag noch entscheiden muss.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der BSW-Fraktion am 25.08.2026, ausgegeben am 26.08.2026. Das Dokument enthält eine Fußnote mit Quellenverweis auf einen rbb24-Artikel vom 15.07.2026 zum wirtschaftlichen Druck auf Brandenburger Geburtskliniken. Genannte Fristen: Bericht an den Ausschuss AASGZ bis 31.12.2026; Vorlage eines Versorgungskonzepts und Inkrafttreten des Fünften Krankenhausplans bis zum 1. Januar 2028. Eine Antwort oder Beschlussfassung der Landesregierung bzw. des Landtags liegt in diesem Dokument nicht vor.