📝 Streckenbau - Die Ostbahn als deutsch-polnische Zukunftsachse stärken - Zweigleisigen Ausbau und Elektrifizierung konsequent vorantreiben
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit der Ostbahn, einer Schienenverbindung zwischen Berlin, dem östlichen Brandenburg und Westpolen, die laut Antragstellern auf deutscher Seite überwiegend eingleisig und nicht elektrifiziert ist. Die SPD- und CDU-Fraktion fordern die Landesregierung auf, sich für einen vollständigen zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke einzusetzen. Hintergrund ist laut Antragstellern die zunehmende wirtschaftliche Verflechtung zwischen Brandenburg und Polen sowie veränderte sicherheitspolitische Rahmenbedingungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind laut Antrag das östliche Brandenburg, der grenzüberschreitende Personen- und Güterverkehr zwischen Deutschland und Polen, die Region entlang des Korridors Berlin–Frankfurt (Oder) sowie die polnischen Partnerregionen bis Kostrzyn und Gorzów Wielkopolski.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Antragsteller fordern die Landesregierung auf: 1. sich gegenüber dem Bund für den zweigleisigen Ausbau, die Elektrifizierung und die Aufnahme der Ostbahn in den vordringlichen Bedarf der Bundesverkehrswegeplanung einzusetzen sowie die Bewertungsgrundlagen zu überarbeiten; 2. gemeinsam mit Bund, Berlin und polnischen Stellen einen Zeit- und Maßnahmenplan für den Ausbau bis Kostrzyn und darüber hinaus zu erarbeiten; 3. sich für die Berücksichtigung der Ostbahn im transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) und den Korridoren militärischer Mobilität sowie für EU-Fördermittel einzusetzen; 4. bei der Planung auch militärische Mobilität sowie Zivil- und Katastrophenschutz zu berücksichtigen; 5. dem Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung bis zum 31. Dezember 2026 über den Stand der Gespräche zu berichten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält keine Angaben zu konkreten Kosten oder einem Zeitplan für den Ausbau, sondern formuliert politische Forderungen an die Landesregierung. Laut Begründung sieht die Bundesregierung derzeit keinen ausreichenden gesamtwirtschaftlichen Nutzen für eine Aufnahme der Ostbahn in den vordringlichen Bedarf der Bundesverkehrswegeplanung. Die Antragsteller verweisen auf Untersuchungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg, die nach ihrer Darstellung erhebliche verkehrliche Potenziale ausweisen, sowie auf das polnische Schienenentwicklungsprogramm Zintegrowana Sieć Kolejowa (ZSK) mit Maßnahmen auf der Linia 203 bis Kostrzyn. Eine Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung ist bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen.
⚡ Einordnung
Der Antrag wurde von der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion eingereicht (Drucksache 8/3290, eingegangen 25.08.2026). Es handelt sich um einen Antrag, keine Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt entsprechend nicht vor. Die Antragsteller verweisen auf eine ablehnende Haltung der Bundesregierung zur Aufnahme der Ostbahn in den vordringlichen Bedarf der Bundesverkehrswegeplanung sowie auf Untersuchungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg und das polnische Programm ZSK als Belege für ihre Position. Für die Berichterstattung an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung ist eine Frist bis zum 31. Dezember 2026 genannt.