❓ Ausstellung - Schulrechtliche und neutralitätsrechtliche Bewertung der Wanderausstellung "Baseballschlägerjahre in Schwedt/Oder" nach Auswertung der Förderakten 2023 und 2024
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller bezieht sich auf eine schulische Wanderausstellung zu rechter Gewalt in Schwedt/Oder Anfang der 1990er-Jahre, zu der die Landesregierung bereits zwei frühere Kleine Anfragen (Nr. 861 und Nr. 958) beantwortet hat. Nach eigener Auswertung von Förderakten aus 2023 und 2024 sowie öffentlich zugänglicher Materialien (Flyer, Internetseiten) macht der Fragesteller geltend, die Ausstellung enthalte einen ausdrücklichen Gegenwartsbezug zu aktuellen politischen Themen und sei nicht ausschließlich innerhalb der Schule, sondern auch öffentlich im Rathaus Schwedt/Oder gezeigt und professionell beworben worden. Er fragt, auf welcher Tatsachengrundlage die Landesregierung zuvor erklärt hatte, der Beutelsbacher Konsens und das schulrechtliche Verbot politischer Werbung seien eingehalten worden.
👥 Wer ist betroffen?
Die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe „Talsand“ Schwedt/Oder, das Stadtmuseum und die Stadt Schwedt/Oder, der Förderverein der Städtischen Museen Schwedt/Oder „Otto Borriss“ e. V., das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, das zuständige staatliche Schulamt sowie das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: welche Unterlagen (Förderanträge, Zuwendungsbescheide, Öffentlichkeitsmaterialien) der Landesregierung bei der Beantwortung der früheren Kleinen Anfragen vorlagen; auf welche Auskünfte des staatlichen Schulamts sich die Antworten stützten; auf welcher Tatsachengrundlage die Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses und von § 47 Abs. 2 BbgSchulG festgestellt wurde; welche Erkenntnisse zum Seminarkurskonzept bestehen; welche der im Förderantrag, Flyer und auf der Schulwebsite genannten Gegenwartsbezüge bekannt waren; welche Bewertung das im Flyer verwendete Foto „Anti-AfD-Aufkleber in Berlin“ erfährt; welche schulrechtlichen Anforderungen für öffentlich gezeigte, professionell gestaltete Ausstellungen mit aktuellem Politikbezug gelten; welche Kenntnisse zum öffentlichen Rahmen und zur erwarteten Reichweite der Ausstellung bestanden; ob die zeitliche Nähe zur Landtagswahl am 22. September 2024 berücksichtigt wurde; und wie die widersprüchlichen Angaben zur Beteiligung des Aktionsbündnisses zu erklären sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller trägt als eigene Feststellungen aus den von ihm ausgewerteten Förderakten vor: Der Förderantrag 2023 habe das Ziel formuliert, das Thema „in die Jetzt-Zeit“ zu überführen und zu fragen, ob sich frühere Radikalisierungsprozesse wiederholen könnten; der Förderantrag 2024 habe gefragt, ob im aktuellen Transformationsprozess demokratische Strukturen geschwächt und radikale Strukturen gestärkt werden könnten; der öffentlich verwendete Flyer spreche von einem Transformationsprozess seit 2022 und von antidemokratischen Ideologien und enthalte ein Foto mit der Bildunterschrift „Anti-AfD-Aufkleber in Berlin, 26.3.2024“. Laut Mitteilung der Stadt Schwedt/Oder sei die Ausstellung vom 3. Juli bis 17. August 2024 im Rathaus gezeigt und über städtische und museale Online-Kanäle beworben worden; eine ausdrückliche Prüfung auf parteipolitische Neutralität habe die Stadt nach eigenen Angaben nicht vorgenommen. Laut Förderakte sei eine Reichweite von 3.000 bis 5.000 Beteiligten erwartet worden. Der Fragesteller stellt fest, dass die Antworten auf die Kleinen Anfragen Nr. 861 und Nr. 958 voneinander abweichende Angaben zur Beteiligung des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Rassismus enthielten.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Norbert Rescher). Das Dokument verweist ausdrücklich auf zwei frühere Kleine Anfragen, Nr. 861 und Nr. 958, deren Antworten der Landesregierung als Grundlage der jetzigen Nachfragen zitiert werden, sowie auf § 47 Abs. 2 Brandenburgisches Schulgesetz (Verbot politischer Werbung) und den Beutelsbacher Konsens. Genannte Zahlen stammen aus der vom Fragesteller zitierten Förderakte 2024 (erwartete Reichweite 3.000 bis 5.000 Beteiligte) und aus der Mitteilung der Stadt Schwedt/Oder (Ausstellungszeitraum 3. Juli bis 17. August 2024). Antragsteller und Zuwendungsempfänger des geförderten Projekts war laut Fragesteller der Förderverein der Städtischen Museen Schwedt/Oder „Otto Borriss“ e. V. Eine Antwort der Landesregierung auf diese Kleine Anfrage Nr. 1253 ist im vorliegenden Dokument noch nicht enthalten.