❓ Straßenunterhaltung - Sanierung der Seestraße in Zeuthen - Fördermittel, Förderbedingungen und mögliche Auswirkungen auf den Baumerhalt
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller erkundigen sich nach den Finanzierungs- und Förderquellen für den grundhaften Ausbau der Seestraße in Zeuthen. Im Mittelpunkt steht, welche Förderprogramme von Land, Bund oder EU beantragt, bewilligt oder eingeplant wurden und ob damit Bedingungen verbunden sind, die Ausbauweise, Fahrbahnbreite oder den Umfang geplanter Baumfällungen beeinflussen.
👥 Wer ist betroffen?
Die Gemeinde Zeuthen, der Landesbetrieb Straßenwesen, das Land Brandenburg sowie die Fördermittelgeber von Land, Bund und EU; betroffen sind laut den Fragestellern auch die bestehenden Alleebäume entlang der Seestraße.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: welche konkreten Förderprogramme in Anspruch genommen werden (Fördermittelgeber, Fördergegenstand, Bewilligungsstelle); welche Summen beantragt, bewilligt und ausgezahlt wurden sowie die jeweiligen Daten; welche Förderprogramme für die vom Land bzw. vom Landesbetrieb Straßenwesen finanzierten Teile und welche für die von der Gemeinde Zeuthen finanzierten Teile vorgesehen sind (jeweils mit Förderbetrag, Förderquote, Eigenanteil); an welche Bedingungen die Förderungen hinsichtlich Fahrbahnbreite, Ausbauart, Verkehrskapazität, Busverkehr, Geh- und Radwegen, Entwässerung sowie Baumfällungen/Baumerhalt geknüpft sind; welche Fördermittel entfallen oder sich verringern würden bei einer Fahrbahnbreite von 6,00 Metern statt der planfestgestellten Breite oder bei einer baumschonenderen Bauweise; welche Förderbedingungen ausdrücklich oder mittelbar eine bestimmte Straßenbreite oder Ausbauqualität mit Auswirkung auf den Baumerhalt verlangen; welche Fördermittel mit Anforderungen zu Klimaanpassung, Begrünung, Entsiegelung, Baumüberschirmung oder ökologischem Ausgleich verbunden sind; und welche Fördermittelgeber über die geplante Fällung der 244 Alleebäume und die geplanten Ersatzpflanzungen informiert wurden und wie diese sich dazu geäußert haben.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller nennen in ihren Fragen die Zahl von 244 zur Fällung vorgesehenen Alleebäumen sowie eine alternative Fahrbahnbreite von 6,00 Metern gegenüber der planfestgestellten Breite als Vergleichsgröße.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Abgeordneten der Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht (Christian Dorst, Gunnar Lehmann, Jenny Meyer) eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die genannte Zahl von 244 Alleebäumen sowie die Fahrbahnbreite von 6,00 Metern stammen aus der Fragestellung selbst, nicht aus einer behördlichen Angabe.