❓ Straßenunterhaltung - Sanierung der Seestraße in Zeuthen - Prüfung baumschonender Alternativen, Alleenschutz und europäische Wiederherstellungsziele
📋 Worum geht es?
Bei der geplanten grundhaften Erneuerung der Seestraße in Zeuthen sollen nach dem planfestgestellten Vorhaben 244 Bäume einer teilweise 80 bis 100 Jahre alten Allee gefällt werden. Die Fragesteller verweisen auf den besonderen gesetzlichen Schutz von Alleen nach § 17 BbgNatSchAG sowie auf die EU-Verordnung 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur, die auch Vorgaben zu städtischen Grünflächen und zur Baumüberschirmung enthält.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinde Zeuthen, die Anlieger und Nutzer der Seestraße, Busverkehr auf dieser Strecke, der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg als Plangeber sowie die betroffenen Alleebäume und städtischen Grünflächen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: welche fachlichen und rechtlichen Gründe gegen eine baumschonende Planvariante sprachen; welche technischen Varianten zum Erhalt der Alleebäume (Wurzelschutz, wurzelschonende Schachtung, abschnittsweise Bauweise) geprüft wurden; ob eine Variante mit einer auf 6,00 Meter begrenzten Fahrbahnbreite untersucht wurde und mit welchen Auswirkungen auf Kosten und Verkehrssicherheit; ob nur gezielt erkrankte oder gefährdete Bäume gefällt werden könnten; welche Erkenntnisse aus der bereits baumschonend sanierten Lindenallee in Zeuthen übernommen wurden; welche Prüfungen nach § 17 BbgNatSchAG stattfanden; welche Auswirkungen die Fällung auf die städtische Baumüberschirmung hat; wie die Vereinbarkeit mit der EU-Verordnung 2024/1991 geprüft wurde; welche landesweiten Vorgaben aus dieser Verordnung für Infrastrukturvorhaben bestehen; und wie die Fällung mit den Zielen von Alleen-, Klima- und Naturschutz vereinbar sein soll.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der BSW-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor. Die Fragesteller führen an, dass nach dem planfestgestellten Vorhaben 244 Alleebäume gefällt werden sollen und dass der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg erklärt habe, Arbeiten im Wurzelbereich würden die Bäume bei der geplanten Bauweise so stark beeinträchtigen, dass sie überwiegend nicht erhalten werden könnten. Die Fragesteller verweisen zudem darauf, dass bei der bereits sanierten Lindenallee in Zeuthen nach vorliegenden Angaben eine Bauweise mit einer Fahrbahnbreite von sechs Metern umgesetzt wurde, bei der die Alleebäume trotz Busverkehr erhalten werden konnten.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage von den Abgeordneten Christian Dorst, Gunnar Lehmann und Jenny Meyer der BSW-Fraktion. Das Dokument (Drucksache 8/3297) enthält ausschließlich die Fragen; eine Antwort der Landesregierung ist darin nicht enthalten. Die Fragesteller berufen sich auf § 17 BbgNatSchAG zum Alleenschutz und auf die Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur. Die Angabe zur Bauweise in der Lindenallee in Zeuthen (Fahrbahnbreite sechs Meter trotz Busverkehr) wird von den Fragestellern als 'nach vorliegenden Angaben' bezeichnet, ohne weitere Quellenangabe.