❓ Straßenunterhaltung - Sanierung der Seestraße in Zeuthen - Kosten, Kostenträger und Finanzierung
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren den geplanten grundhaften Ausbau der Seestraße in Zeuthen (Landkreis Dahme-Spreewald), die Teil der Landesstraße L 401 ist und auf etwa 2,3 Kilometern Länge ausgebaut werden soll. Laut Fragestellern sollen dabei 244 straßenbegleitende Alleebäume gefällt und ersetzt sowie zusätzlich 168 weitere Bäume im Gemeindegebiet gepflanzt werden. Sie verweisen darauf, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss mit Urteil vom 3. Juli 2026 abgewiesen habe.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Land Brandenburg und die Gemeinde Zeuthen als mögliche Kostenträger, die Landesstraße L 401 mit ihren laut Fragestellern rund 4.000 täglichen Nutzern sowie der vorhandene, teils 80 bis 100 Jahre alte Baumbestand entlang der Straße.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1) die aktuelle Gesamtprojektkostenberechnung inklusive Mehrwertsteuer und Berechnungsstand; 2) die Aufteilung der Gesamtkosten auf einzelne Leistungsbestandteile wie Straßenbau, Wege, Entwässerung, Baumfällung und Ersatzpflanzung; 3) den jeweiligen Kostenanteil von Land, Gemeinde und sonstigen Kostenträgern in Euro und Prozent; 4) die konkreten von der Gemeinde Zeuthen zu tragenden Kostenbestandteile; 5) die vom Land zu tragenden Ausbaukosten der L 401; 6) die Kosten für Fällung und Rodung der 244 Alleebäume; 7) die Kosten für die Ersatzpflanzung dieser 244 Bäume; 8) die Kosten für die zusätzlichen 168 Baumpflanzungen; 9) die jährlichen Pflege-, Bewässerungs- und Anwuchskontrollkosten für die ersten zehn Jahre; 10) die Gesamtkosten für Land und Gemeinde unter Einbeziehung aller Eigen- und Fördermittel.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Christian Dorst, Gunnar Lehmann und Jenny Meyer der BSW-Fraktion. Die Fragesteller nennen als Fakten: Ausbaulänge rund 2,3 km, 244 zu fällende Alleebäume, 168 zusätzliche Baumpflanzungen, rund 4.000 Fahrzeuge täglich sowie ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2026, das die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgewiesen hat. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Kostenzahlen liegt im Dokument nicht vor.