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BrandenburgAntragWfB

📝 Hebamme - Geburtshilfe und Hebammenausbildung im Land Brandenburg sichern

25. August 2026Dokument 8/3299 · WP 8Brandenburg
GeburtshilfeHebammenausbildungKrankenhausplanungErreichbarkeitVersorgungsregionen

📋 Worum geht es?

Der Antrag der WfB-Gruppe befasst sich mit der Sicherung der geburtshilflichen Versorgung und der Hebammenausbildung im Land Brandenburg. Die Antragsteller stellen fest, dass geburtshilfliche Krankenhausstandorte zugleich wichtige Lernorte für die Ausbildung von Hebammen seien und dass eine Verringerung der Geburtsstationen zu weniger Ausbildungsplätzen und in der Folge zu einem Hebammenmangel führen könne, der weitere Standorte gefährde. Anlass ist laut Antragstellern die angekündigte Schließung der Geburtshilfe am Immanuel Klinikum Bernau zum 30. September 2026.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind laut Antrag schwangere Frauen und Familien in Brandenburg, insbesondere in ländlichen Regionen und im Berliner Umland, Hebammenstudierende und Ausbildungseinrichtungen, geburtshilfliche Krankenhausstandorte und deren Träger, sowie konkret die Region Bernau/Märkisch-Oderland und das Boitzenburger Land.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die WfB-Gruppe fordert von der Landesregierung: 1. bis zum 31. März 2027 ein landesweites, mit Landkreisen, Hochschulen, Krankenhausträgern, Hebammenverbänden, Krankenkassen und Rettungsdienst abgestimmtes Konzept zur Sicherung der geburtshilflichen Versorgung und Hebammenausbildung vorzulegen; 2. kleinräumige Prognosen der Geburtenentwicklung für 5, 10 und 15 Jahre je Versorgungsregion zu erstellen (u. a. Altersstruktur, Geburtenraten, Zu-/Abwanderung, Wohnungsbau- und Wirtschaftsentwicklung, Unterschiede Berliner Umland/ländlicher Raum); 3. daraus in einem unteren, mittleren und oberen Szenario den regionalen Bedarf an Kapazitäten, Personal und Ausbildungsplätzen abzuleiten; 4. vor jeder weiteren Schließung, Verlagerung oder wesentlichen Einschränkung einen regionalen Versorgungs- und Ausbildungscheck durchzuführen (Fahrzeiten, Übernahme durch andere Kliniken, Personal- und Kapazitätsprüfung, Alternativen, Ersatz von Ausbildungsplätzen); 5. die Erreichbarkeitsanalyse unter Einbeziehung der Schließung in Bernau zu aktualisieren und zu veröffentlichen, auch unter Berücksichtigung von Angeboten in Nachbarländern und Polen; 6. ein Frühwarnsystem für Personal-, Kapazitäts- und Ausbildungsengpässe einzurichten.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag selbst enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern formuliert Forderungen der WfB-Gruppe. Laut Begründung der Antragsteller unter Berufung auf Angaben der Landesregierung bestehen in Brandenburg derzeit noch 19 stationäre geburtshilfliche Angebote; die Zahl sei in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Am Immanuel Klinikum Bernau, dessen Schließung zum 30. September 2026 angekündigt sei, seien 2025 noch 394 Kinder geboren worden – oberhalb des im Krankenhausplan genannten Orientierungswertes von 300 Geburten jährlich. Landesweit könnten nach den bisherigen Schließungen 90,5 % der Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren eine stationäre Geburtshilfe innerhalb von 40 Pkw-Fahrminuten erreichen. In Märkisch-Oderland verlängere sich die Fahrzeit nach der Schließung in Strausberg laut Antragstellern von 35,5 auf 51,1 Minuten; im Boitzenburger Land würden bereits heute Fahrzeiten zwischen 70 und 89 Minuten ausgewiesen. Laut Begründung müssen Hebammenstudierende während ihrer Praxiseinsätze mindestens 40 Frauen während der Geburt betreuen und mindestens 40 Geburten selbst durchführen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von der WfB-Gruppe. Eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Antragsteller fordern eine Frist bis zum 31. März 2027 für ein landesweites Konzept. Die genannten Zahlen (19 geburtshilfliche Standorte, 394 Geburten in Bernau 2025, Orientierungswert 300 Geburten/Jahr, 90,5 % Erreichbarkeit binnen 40 Minuten, Fahrzeitangaben für Strausberg/Märkisch-Oderland und Boitzenburger Land, mindestens 40 zu betreuende bzw. selbst durchzuführende Geburten für Hebammenstudierende) werden laut Antragstellern auf Angaben der Landesregierung bzw. den geltenden Krankenhausplan sowie gesetzliche Ausbildungsvorgaben gestützt. Die Bewertung, dass die bisherigen Planungsinstrumente unzureichend seien und ein Kreislauf aus Schließungen und Ausbildungsmangel drohe, ist eine Einschätzung der Antragsteller.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3299, Wahlperiode 8, eingereicht 25. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.