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BrandenburgBericht

📊 Datenerhebung - Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen auf Grund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2025 (vom 26.08.2026)

26. August 2026Dokument 8/3304 · WP 8Brandenburg
VideoüberwachungTelekommunikationsüberwachungStandortermittlungBestandsdatenauskunftKennzeichenfahndung

📋 Worum geht es?

Der Bericht der Landesregierung dokumentiert die im Jahr 2025 auf Grundlage des Brandenburgischen Polizeigesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Terrorismusabwehr und zur Datenerhebung. Dazu zählen offene Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Eingriffe in die Telekommunikation (Überwachung, Standortermittlung, Bestandsdatenauskunft) sowie Auskünfte von Diensteanbietern. Der Innenminister ist gesetzlich verpflichtet, dem Landtag jährlich über diese Maßnahmen zu berichten, da verdeckte Überwachungsmaßnahmen der Wahrnehmung der Betroffenen entzogen sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, gegen die polizeiliche Maßnahmen gerichtet wurden (z. B. Aufenthaltsvorgabe, Gewahrsam, Mobilfunküberwachung), die Öffentlichkeit an den videoüberwachten Standorten Potsdam (Hauptbahnhof) und Cottbus (Vorplatz der Stadthalle), sowie Telekommunikationsanbieter, die zur Auskunft verpflichtet wurden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Bericht enthält keine Forderungen, sondern erfüllt die gesetzliche Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag über im Jahr 2025 getroffene Maßnahmen der Datenerhebung und Terrorismusabwehr.

🔎 Kernergebnisse

Die Landesregierung berichtet: Aufenthaltsvorgabe/Kontaktverbot wurde einmal angewandt, Gewahrsam nach § 28d einmal (Fortführung aus 2024). Videoüberwachung lief an zwei Standorten weiter; in Potsdam am Hauptbahnhof gingen die Straftaten im überwachten Bereich 2025 um 33,7 Prozent gegenüber 2024 zurück (181 auf 120 Fälle), sechs Straftaten wurden mittels Videoüberwachung aufgeklärt, drei Tatverdächtige identifiziert; die Anlage war bis zum 26. November 2025 nur eingeschränkt funktionsfähig. In Cottbus sanken die Straftaten im überwachten Bereich leicht (234 auf 203), stiegen aber im angrenzenden Bereich (438 auf 528). Bei der Telekommunikationsüberwachung nach § 33b Abs. 1 wurde ein Antrag gestellt, aber vom Amtsgericht Potsdam abgelehnt. Technische Mittel zur Ermittlung spezifischer Kennungen kamen in drei Fällen zum Einsatz. Die Standortermittlung von Mobilfunkgeräten erfolgte in 16 richterlich bestätigten Fällen (2024: 23). Auskünfte der Diensteanbieter nach § 33b Abs. 6 wurden in 209 Fällen eingeholt (2024: 277), davon 68 wegen Suizidgefahr, 65 wegen vermisster Kinder, 44 wegen gefährdeter Vermisster, 28 wegen Befreiung aus hilfloser Lage und 4 wegen sonstiger Gefahr im Verzug.

⚡ Einordnung

Der Bericht wird vom Minister des Innern und für Kommunales aufgrund gesetzlicher Berichtspflichten (u. a. §§ 28a Abs. 3, 31 Abs. 2, 33a Abs. 9, 33b Abs. 11, 33c Abs. 5, 36a Abs. 3 BbgPolG) erstellt und bezieht sich auf den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Zur Wohnraumüberwachung nach § 33a Abs. 1 wurden im Berichtszeitraum keine Maßnahmen getroffen, daher enthält der Bericht dazu keine Ausführungen. Die Landesregierung bewertet die Videoüberwachung an beiden Standorten (Potsdam Hauptbahnhof, Cottbus Stadthalle) als bewährte präventive Maßnahme, die beibehalten werden solle. Detaillierte Einzelfallangaben sind in separaten, hier nicht enthaltenen Anlagen 1 bis 6 aufgeführt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3304, Wahlperiode 8, eingereicht 26. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.