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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Impfung - Sicherheit von Impfstoffen gegen COVID-19: Auswertung der Abrechnungsdaten/ICD-Codes der KV Brandenburg

24. August 2026Dokument 8/3308 · WP 8Brandenburg
Christian Dorst, Andreas Kutsche
COVID-19-ImpfungImpfstoffsicherheitPharmakovigilanzICD-CodesPost-Vac-Syndrom

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen und der Frage, ob und wie Abrechnungsdaten bzw. ICD-Diagnosecodes der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Brandenburg zur Überwachung möglicher Impfnebenwirkungen ausgewertet werden. Die Fragesteller verweisen auf eine 2020 im Infektionsschutzgesetz (§ 13 Abs. 5) verankerte Pflicht der KVen, Abrechnungsdaten an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu übermitteln, damit mögliche Impfkomplikationen erkannt werden können. Sie merken an, dass der im Gesetz vorgesehene Abgleich dieser Daten mit den Meldungen des PEI-Spontanmeldesystems ihrer Kenntnis nach bislang nicht erfolgt bzw. nicht veröffentlicht sei.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Robert Koch-Institut (RKI), das Brandenburger Gesundheitsministerium sowie gesetzlich Krankenversicherte in Brandenburg, die zwischen 2020 und 2025 gegen COVID-19 geimpft wurden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: warum die Landesregierungs-Webseite trotz geänderter STIKO-Empfehlung weiterhin eine generelle Impfempfehlung ab 18 Jahren zeigte; ob die KVBB die Abrechnungsdaten/ICD-Codes nach § 13 Abs. 5 IfSG an das PEI übermittelt hat und wann; ob das Gesundheitsministerium die KV-Abrechnungsdaten regelmäßig auf einen Anstieg bestimmter Krankheitsbilder (z. B. Myokarditis, Thrombosen, Gürtelrose) prüft; ob die Landesregierung die Daten zu den Codes U12.9, T88.1, T88.0 und Y59.9 für 2016 bis 2025 angefordert und ausgewertet hat; ob Informationen zur Auswertung der SafeVac2.0-App-Daten vorliegen und ob sich die Landesregierung für deren Veröffentlichung einsetzt; ob in Brandenburg Forschungsprojekte zur Impfstoffsicherheit laufen; und ob die Einrichtung einer auf Post-Vac spezialisierten Anlaufstelle geplant ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die betreffende Informationsseite zur COVID-19-Impfung abgeschaltet wurde, da COVID-19 nach Ende der Pandemie als einer Influenza-Erkrankung vergleichbar eingestuft werde. Laut KVBB erfolgen die Datenlieferungen nach § 13 Abs. 5 IfSG kontinuierlich an das RKI, zuletzt am 10. Juni 2026 für das IV. Quartal 2025; dem RKI lägen somit alle Daten der Quartale I/2020 bis IV/2025 aus Brandenburg vor, und diese seien nach Kenntnis der KVBB vollständig vom RKI an das PEI weitergegeben worden. Das Gesundheitsministerium überprüft laut eigener Aussage keine KV-Abrechnungsdaten auf Anstiege bestimmter Krankheitsbilder, da die Pharmakovigilanz ausschließlich Aufgabe des PEI und des BfArM sei. Die Landesregierung verfügt nach eigenen Angaben aus rechtlichen Gründen über keine der angefragten Abrechnungsdaten und hat diese auch nicht angefordert, da ihr dafür keine Zuständigkeit zukomme. Zur SafeVac2.0-Studie lägen keine Informationen über die Feststellungen der 97. Routinesitzung nach § 63 AMG vom 11. November 2025 hinaus vor; die dort angekündigte Peer-Review-Veröffentlichung sei nach Kenntnis der Landesregierung bislang nicht erfolgt, das Thema sei jedoch auf Initiative Brandenburgs in der Sitzung behandelt worden. An brandenburgischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen gebe es weder begonnene, abgeschlossene noch geplante eigene Forschungsprojekte zur Impfstoffsicherheit. Die Einrichtung einer spezialisierten Post-Vac-Anlaufstelle sei derzeit nicht geplant.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Christian Dorst und Andreas Kutsche der BSW-Fraktion eingereicht (Drucksache 8/3182); die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor. Die Fragesteller verweisen auf eine 2020 unter der damaligen CDU/SPD-Koalition erfolgte Änderung des § 13 Abs. 5 IfSG sowie auf die Gesetzesbegründung vom 3. November 2020 (Bundestags-Drucksache 19/23944), wonach von einer Untererhebung von Impfkomplikationen auszugehen sei. Die Landesregierung bezeichnet in ihrer Vorbemerkung die beschleunigte Zulassung der COVID-19-Impfstoffe durch EMA und PEI als ohne Abstriche bei der wissenschaftlichen Sorgfalt erfolgt und wertet die bestehenden Pharmakovigilanz-Systeme als funktionierend; dies sind Bewertungen der Landesregierung. Die KVBB nennt den 10. Juni 2026 als letztes Übermittlungsdatum für Daten des IV. Quartals 2025 an das RKI. Die Landesregierung verweist auf die 97. Routinesitzung nach § 63 AMG vom 11. November 2025 als letzte ihr bekannte Informationsquelle zur SafeVac2.0-Studie.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3308, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.