❓ Berufsständische Versorgung - Spekulationen, Immobiliendeals, Zockereien und die Rolle der Aufsichtsbehörde/n
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich laut Fragesteller auf Medienberichte über finanzielle Probleme bei Versorgungswerken und anderen Einrichtungen (etwa dem Versorgungswerk der Zahnärzte Berlin sowie laut Fragesteller mindestens 17 Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Sterbekassen und Pensionsfonds, bei denen durch Immobiliendeals und Spekulationen Kapital vernichtet worden sein soll). Der Fragesteller möchte wissen, wie die Rechts- und Versicherungsaufsicht über entsprechende juristische Personen des öffentlichen Rechts in Brandenburg organisiert ist und ob dort ähnliche Probleme aufgetreten sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Brandenburg, die der Rechtsaufsicht des Landes unterliegen, darunter AOK Nordost, IKK Brandenburg und Berlin, Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung, Medizinischer Dienst, Unfallkasse Brandenburg, Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg, Landesärzte-, Landeszahnärzte- und Landesapothekerkammer, Ärzteversorgung, Versorgungswerk der Rechtsanwälte, Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten sowie der Kommunale Versorgungsverband Brandenburg. Zuständige Ministerien sind MASGZ, MdJD, MdF und MIK.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) Wie viele Einrichtungen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen der Rechtsaufsicht Brandenburgs? 2) Welche Ministerien/Landesämter sind jeweils zuständig (mit Fallzahlen)? 3) In welcher Weise werden diese Einrichtungen auf rechtmäßige Wirtschaftsführung geprüft? 4) Gab es Beanstandungen bei diesen Prüfungen, und sind finanzielle Verluste durch Spekulationen, Immobiliendeals, Darlehensvergaben oder Derivatehandel bekannt geworden? 5) Welche Maßnahmen wurden bei Beanstandungen ergriffen, und besteht ohne Maßnahmen ein Haftungsrisiko für das Land? 6) Sieht die Landesregierung Anlass, die Rechtsaufsicht zu verschärfen, Vorgaben für die Finanzwirtschaft zu erlassen oder die Haftung der Handlungsträger zu regeln? 7) Gab es Strafanzeigen gegen Verantwortliche dieser Einrichtungen? 8) Sieht die Landesregierung Anlass, vom Landesrechnungshof bei anderen juristischen Personen festgestellte Mängel in die Aufsichtspraxis einzubeziehen?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet: Insgesamt unterliegen 14 Einrichtungen der Rechtsaufsicht Brandenburgs, davon 11 beim MASGZ, je eine beim MdJD, MdF und MIK. Die Versicherungsaufsicht übt das MdF über die Ärzteversorgung, das Versorgungswerk der Rechtsanwälte und das der Steuerberater aus; für das Versorgungswerk der Landtagsmitglieder von NRW, Baden-Württemberg und Brandenburg besteht eine geteilte Zuständigkeit. Die Prüfung erfolgt je nach Zuständigkeit u.a. anhand quartalsweiser Anlageübersichten, Geschäftsberichten, Jahresabschlüssen, ALM-Studien und versicherungsmathematischen Gutachten; Aufsichtsvertreter nehmen an Gremiensitzungen teil. Bislang wurden keine Beanstandungen der Wirtschaftlichkeit oder Finanzwirtschaft festgestellt, signifikante Verluste sind nicht bekannt; daher wurden keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ergriffen und es bestehen nach derzeitiger Erkenntnislage keine Anhaltspunkte für ein Haftungsrisiko des Landes. Strafanzeigen gegen Verantwortliche sind den Staatsanwaltschaften nicht bekannt; eine gesonderte Statistik existiert nicht. Die Landesregierung sieht derzeit keinen Anlass, Aufsicht, Finanzvorgaben oder Haftungsregeln zu verschärfen. Der Landesrechnungshof prüfte 2023/2024 das Versorgungswerk der Rechtsanwälte und die Rechtsanwaltskammer Brandenburg sowie die Aufsicht des MdJD; die Prüfung des Versorgungswerks ergab keine wesentlichen Beanstandungen, bei der Kammer gegebene Hinweise wurden durch Satzungsänderungen und Organisationsanpassungen umgesetzt, die Beanstandungen seien damit ausgeräumt. Auch die dem MdJD gegebenen Hinweise (u.a. zu Berichterstattung über Kammerwahlen und Vereinheitlichung des Berichtswesens) seien umgesetzt worden.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage Nr. 1199 wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/3174); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister der Finanzen erteilt. Die Landesregierung nennt 14 der Rechtsaufsicht unterliegende Einrichtungen in Brandenburg, verteilt auf vier Ministerien (MASGZ: 11, MdJD, MdF, MIK: je 1). Laut Landesregierung wurden bislang keine Beanstandungen oder signifikanten Verluste festgestellt und kein Haftungsrisiko gesehen. Verwiesen wird auf Prüfungen des Landesrechnungshofs aus den Jahren 2023 und 2024 beim Versorgungswerk der Rechtsanwälte und der Rechtsanwaltskammer Brandenburg sowie auf § 111 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung als gesetzliche Grundlage dieser Prüfungen. Die im Vorbemerkungstext genannten Zahlen und Vorwürfe (u.a. „mindestens 17“ betroffene Einrichtungen, „mehrere Hundert Millionen Euro“ Verlust) stammen vom Fragesteller und werden von der Landesregierung in ihrer Antwort nicht bestätigt oder kommentiert.