❓ Wolf - Fachliche Breite des Beteiligungsverfahrens zum Wolfsmanagement in Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller erkundigen sich nach der fachlichen Breite des Beteiligungsprozesses, mit dem das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz seit dem 11. September 2025 einen weiterentwickelten Wolfsmanagementplan für Brandenburg erarbeitet. Es geht darum, welche Verbände, Institutionen und Sachverständige einbezogen werden und nach welchen Kriterien dies geschieht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Landesjagdverband Brandenburg, nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Natur- und Umweltschutzvereinigungen in Brandenburg, Landnutzungsvereinigungen, Wildbiologen, die obersten und unteren Jagdbehörden, der Landesjagdbeirat sowie Landkreise mit Wolfsschäden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: welche Dialogveranstaltungen, Fachgespräche und Beteiligungsformate seit dem 11.09.2025 stattfanden bzw. noch geplant sind; welche Verbände, Institutionen und Behörden daran beteiligt waren/sind; inwieweit der Landesjagdverband Brandenburg einbezogen ist; nach welchen fachlichen und organisatorischen Kriterien der Teilnehmerkreis bestimmt wird; welche Bedeutung dabei eine Anerkennung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, praktische Erfahrung im Wolfsmonitoring, Kenntnisse regionaler Verhältnisse und frühere Sachverständigentätigkeit haben; welche anerkannten Vereinigungen bislang nicht beteiligt waren und warum; wie nicht einbezogene Vereinigungen ihre Kenntnisse noch einbringen können; und ob allen anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen Gelegenheit gegeben wird, sich zum vollständigen Entwurf zu äußern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass seit dem 11.09.2025 sechs Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzungen, drei Dienstberatungen der obersten mit den unteren Jagdbehörden, drei Beratungen im Landesjagdbeirat sowie eine Unterarbeitsgruppensitzung „Managementplan“ stattfanden; ein schriftliches Beteiligungsverfahren sowie im Frühjahr 2027 eine weitere Unterarbeitsgruppensitzung zum Herdenschutz sind noch vorgesehen. Beteiligt sind u. a. Bundes- und Landesministerien, Jagdbehörden, der Landesjagdbeirat, Landnutzungsvereinigungen, anerkannte Naturschutzvereinigungen mit Wolfsmanagement-Bezug, Wildbiologen sowie Verwaltungsmitarbeitende betroffener Landkreise. Der Landesjagdverband Brandenburg ist im Landesjagdbeirat, in der Unterarbeitsgruppe „Managementplan“ und im schriftlichen Verfahren vertreten. Die Landesregierung erklärt, eine Anerkennung nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz habe keine generelle Bedeutung für die Auswahl, ebenso wenig praktische Erfahrung im Wolfsmonitoring oder frühere Sachverständigentätigkeit vor dem Landtag; besondere Kenntnisse der regionalen bzw. landesweiten Verhältnisse hätten dagegen hohe Bedeutung. Der Wolfsmanagementplan werde als jagdrechtliche Allgemeinverfügung nach § 22d Abs. 2 Bundesjagdgesetz erlassen und unterliege laut Landesregierung keiner Beteiligungspflicht nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz bzw. § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Die Landesregierung listet zehn im Land anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigungen auf, die bislang an keinem Beteiligungsformat teilnahmen, darunter die NaturFreunde Landesverband Brandenburg, Grüne Liga Brandenburg und der Landesanglerverband Brandenburg; diese könnten sich im noch durchzuführenden schriftlichen Beteiligungsverfahren einbringen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1209 (Drucksache 8/3195) von den Abgeordneten Andreas Kutsche, Gunnar Lehmann und Jenny Meyer der BSW-Fraktion. Die Antwort erfolgte durch die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und liegt vollständig vor. Rechtsgrundlage ist § 22d Absatz 2 Bundesjagdgesetz; die Landesregierung verweist zudem auf § 51 Absatz 1 Brandenburgisches Jagdgesetz, § 63 Bundesnaturschutzgesetz und § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Der Teilnehmendenkreis für die geplante Unterarbeitsgruppensitzung zum Herdenschutz im Frühjahr 2027 ist laut Antwort noch nicht definiert.