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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Schienenersatzverkehr - Organisation und Finanzierung des Schienenersatzverkehrs des RE 1 zwischen Frankfurt (Oder) und Erkner im Zeitraum der Vollsperrung vom 24.07.2026 bis 14.08.2026

25. August 2026Dokument 8/3311 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
SchienenersatzverkehrRE 1VollsperrungODEGFahrgastinformation

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage betrifft den Schienenersatzverkehr (SEV) der Linie RE 1 zwischen Frankfurt (Oder) und Erkner während einer Vollsperrung der Strecke vom 24.07.2026 bis 14.08.2026. Der Fragesteller thematisiert dabei insbesondere die Organisation, Finanzierung und Information der Fahrgäste sowie die Lage der Ersatzhaltestelle in Frankfurt (Oder).

👥 Wer ist betroffen?

Fahrgäste der Linie RE 1 zwischen Frankfurt (Oder) und Erkner, die ODEG GmbH als Eisenbahnverkehrsunternehmen, der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), die DB InfraGO AG, die Stadt Frankfurt (Oder), beteiligte Landkreise und Kommunen sowie der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: Wer organisiert und plant den SEV? Wie viele Busunternehmen, Personal und Fahrzeuge sind im Einsatz? Gibt es ein übergeordnetes Management für Fahrgastinformationen? Wie wird die Mitnahme von Fahrrädern und Kinderwagen gewährleistet? Wie hoch sind die Kosten des SEV und wer trägt sie? Aus welchem Haushaltskapitel wird dies finanziert? Wie werden SEV-Kosten üblicherweise zwischen Aufgabenträger und EVU aufgeteilt und gibt es vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern? Warum liegt die Ersatzhaltestelle nicht am Bahnhofsvorplatz, und hat die DB InfraGO AG dies verhindert? Welche Baumaßnahmen sind während der Vollsperrung vorgesehen? Wurde die ODEG rechtzeitig über Streckensperrungen informiert? Welche Gespräche fanden zwischen Ministerium und DB AG/DB InfraGO AG statt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Die Planung des SEV obliegt der ODEG GmbH als zuständigem Eisenbahnverkehrsunternehmen, der VBB koordiniert begleitend. Es sind 27 Busse im Einsatz; Angaben zu Busunternehmen und Personal liegen dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) nicht vor. Das Fahrgastinformationsmanagement übernimmt die ODEG. Fahrräder und Kinderwagen werden nach Möglichkeit mitgenommen, wobei Rollstühle und Kinderwagen vor Fahrrädern Vorrang haben; ein Mitnahmeanspruch für Fahrräder besteht nicht. Die Kosten des SEV werden nach den verkehrsvertraglichen Regelungen kompensiert; ein konkreter Betrag kann erst nach der Schlussabrechnung für 2026 beziffert werden. Der Betriebskostenausgleich SPNV-Leistungsersteller ist im Kapitel 11-500, Titel 683-10 des Epl 11 festgelegt. Das Land finanziert den SEV nach vertraglichen Ausgleichssätzen je ersetztem Zugkilometer und eingesetztem Bus; Mehrkosten trägt das EVU. Die endgültigen Vergütungsansprüche für 2025 und 2026 liegen noch nicht vor. Die Ersatzhaltestelle wurde laut Abstimmung zwischen ODEG, VBB, Stadt Frankfurt (Oder) und dem Verkehrsunternehmen SVF verlegt, weil die Bushaltestelle am Bahnhofsvorplatz nicht ausreichend Kapazität für das Busaufkommen des RE-1-Ersatzverkehrs bietet. Die Vollsperrung der Strecke Erkner–Frankfurt (Oder) durch die DB InfraGO AG dient der Inbetriebnahme des neuen Bahnhofs Fangschleuse sowie Bahnsteigverlängerungen auf 220 m in Berkenbrück, Jacobsdorf und Pillgram inklusive Weichenumverlegungen und Anpassungen der Oberleitungs- und Sicherungstechnik. Die Baukommunikation zwischen ODEG und DB InfraGO laufe eigenverantwortlich zwischen den Unternehmen. Es werden regelmäßig Gespräche zwischen Land und DB InfraGO AG/DB AG auf verschiedenen Ebenen geführt; eine Auflistung der Termine wird nicht geführt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/3176); die Antwort der Landesregierung liegt in Form der Drucksache 8/3311 vor und wurde vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung erteilt. Genannte Zahlen: 27 im SEV eingesetzte Busse; Betriebskostenausgleich im Kapitel 11-500, Titel 683-10 des Epl 11. Auf die Antwort zu Frage 8 wird bei Frage 9 verwiesen. Bezug genommen wird auf die frühere Kleine Anfrage Nummer 1118. Zu mehreren Fragen (Kosten im Detail, Anzahl Busunternehmen/Personal, Zeitpunkt der ODEG-Information durch DB InfraGO, Liste der Gespräche mit DB AG/DB InfraGO) gibt die Landesregierung an, keine Kenntnis zu haben oder keine entsprechenden Aufzeichnungen zu führen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3311, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.