❓ Waffe - Privates Munitionsdepot in Wolfsruhe?
📋 Worum geht es?
Es geht um die geplante Wiederinbetriebnahme eines ehemaligen Bundeswehr-Munitionsdepots in Wolfsruhe (Gemeinde Großwoltersdorf) durch private Betreiber. Laut den Fragestellern sollen dort 66 erdgedeckte Bunker und 30 freistehende Lagerhallen für scharfe Munition und Drohnenteile genutzt werden. Die Landesregierung antwortet auf Fragen zur rechtlichen Einordnung, zu möglichen Auswirkungen und zur eigenen Rolle in dem Verfahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinden Großwoltersdorf, Sonnenberg und Stechlin, das Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD), die örtlichen Brandschutzdienststellen sowie die privaten Vorhabenträger und Investoren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben und unterstützt sie es? Hat es Auswirkungen auf Landes- und Regionalplanung? Liegen dem Land bereits Informationen, Gespräche oder Konsultationen zu dem Vorhaben vor? Will die Landesregierung den KMBD einsetzen, und welche Kosten und Auswirkungen hätte das? Ist das Vorhaben nach BImSchG genehmigungsfähig, auch im Licht des geplanten Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes? Wird die Landesregierung diesem Gesetz im Bundesrat zustimmen? Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung für Sicherheit, Standortentwicklung, Umweltüberwachung und Brandschutz der Anliegergemeinden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, Investitions- und Genehmigungsentscheidungen von Unternehmen grundsätzlich nicht zu bewerten; die Vorhabenträgerin habe bislang keinen Unterstützungsbedarf angemeldet und kein Konzept vorgelegt. Auswirkungen auf die Landesplanung seien voraussichtlich nicht zu erwarten; zur Regionalplanung könne die Landesregierung keine Aussage treffen, da diese bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel liege. Am 12.06.2025 sei beim LfU eine Anfrage zur weiteren Nutzung eingegangen, am 07.08.2025 habe ein Vorgespräch mit Eigentümerin, Sachverständigen, LAVG und LfU stattgefunden; Inhalte eines künftigen Genehmigungsverfahrens seien dabei nicht besprochen worden, das Gesamtkonzept sei der Landesregierung derzeit nicht bekannt. Der KMBD werde auf ehemaligen Bundesliegenschaften zur Kampfmittelerkundung nicht tätig, dem Land entstünden daher keine Kosten. Zuständige Genehmigungsbehörde nach BImSchG sei das LfU; die Genehmigung sei eine gebundene Entscheidung ohne Ermessen, deren Ausgang nicht vorab prognostizierbar sei; § 60 BImSchG enthalte bereits weitreichende Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung. Die Meinungsbildung der Landesregierung zum Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz im Bundesrat sei noch nicht abgeschlossen. Auswirkungen auf die Entwicklung der Anliegergemeinden entzögen sich einer Einschätzung der Landesregierung. Für die Überwachungstätigkeit des LfU würden grundsätzlich keine Auswirkungen erwartet. Eine Reaktivierung habe Auswirkungen auf den örtlichen Brandschutz; nach § 14 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz müsse die Betreiberin bzw. der Betreiber auf eigene Kosten für Ausrüstung, Löschwasser und ein verbindliches Brandschutzkonzept sorgen; die Landesregierung sehe derzeit keine Zuwendungsmaßnahmen für die Reaktivierung vor.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage Nr. 1206 (Drucksache 8/3181) wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht; die Antwort liegt als Drucksache 8/3312 vor und wurde namens der Landesregierung von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz gegeben. Genannte Daten: Anfrage beim LfU am 12.06.2025, Vorgespräch am 07.08.2025, Einwohnerversammlung am 09.05.2026 (laut Vorbemerkung der Fragesteller), Beschluss des Entwurfs des Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes durch die Bundesregierung am 01.07.2026 (laut Vorbemerkung der Fragesteller). Die Fragesteller beziffern das Vorhaben mit 66 erdgedeckten Bunkern und 30 freistehenden Lagerhallen bzw. insgesamt 96 Bunkern/Lagern, davon 85 % als 'gefährlicher Betriebsteil' – diese Zahlen stammen aus der Fragestellung, nicht aus einer eigenen Angabe der Landesregierung. Die Landesregierung verweist auf § 60 BImSchG und § 14 Absatz 1 und 2 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Der Gesetzentwurf zum Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz befindet sich laut Antwort aktuell in der Bundesratsbefassung, eine Positionierung der Landesregierung steht noch aus.