❓ Krankenhaus - Krankenhausplanung vor Abschluss der Gebietskonferenzen - ist die Konsolidierung bereits vorentschieden?
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller thematisiert einen aus seiner Sicht bestehenden Widerspruch in der Krankenhausplanung Brandenburgs: Der Gesundheitsminister hatte in einer Ausschusssitzung erklärt, die Konsolidierung bei den Geburtsstationen stehe kurz vor dem Abschluss, während die gesetzlich vorgesehenen Gebietskonferenzen zur Verteilung von Leistungen und Standorten erst Ende des Jahres endgültige Klarheit schaffen sollen. Die Landesregierung erläutert in ihrer Antwort den Ablauf des Planungsprozesses für den 5. Krankenhausplan und das Verhältnis zwischen laufenden Einzelfortschreibungen des 4. Krankenhausplans und dem neuen Planungsverfahren.
👥 Wer ist betroffen?
Krankenhäuser und ihre Träger in Brandenburg, insbesondere geburtshilfliche Abteilungen, sowie Landkreise, kreisfreie Städte, Krankenkassen und weitere Planungsbeteiligte in den fünf Versorgungsgebieten des Landes.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: wie die Aussage zur fast abgeschlossenen Konsolidierung der Geburtsstationen mit dem späteren Zeitpunkt der Gebietskonferenzen vereinbar ist; welche Entscheidungen in den Gebietskonferenzen noch ergebnisoffen beraten werden können; welche Strukturentscheidungen die Landesregierung bereits als abschließend bzw. nicht mehr revidierbar betrachtet; ob Ergebnisse der Gebietskonferenzen bereits getroffene Entscheidungen noch verändern können; anhand welcher Kriterien ein Konsolidierungsprozess als „kurz vor dem Abschluss“ beurteilt wird; welche Geburtshilfe-Standorte als langfristig gesichert gelten; und ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass ein Beteiligungsverfahren nur ergebnisoffen ist, wenn seine Ergebnisse noch tatsächlichen Einfluss haben können.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Geburtshilfe im Rahmen der Vorbereitung des 5. Krankenhausplans prioritär und daher weiter vorangeschritten geprüft werde als andere Leistungsbereiche; aktuelle Strukturänderungen seien Einzelfortschreibungen des noch geltenden 4. Krankenhausplans. Zum Stand 30. Juli 2026 lägen rund 850 Leistungsgruppenanträge für die vollstationäre Versorgung vor, die bis zu den Gebietskonferenzen bewertet werden müssten. Alle Strukturentscheidungen würden per Feststellungsbescheid der Krankenhausplanungsbehörde rechtskräftig bestätigt. Dem Ministerium lägen konkrete Hinweise vor, dass das Immanuel Klinikum Bernau erhebliche Schwierigkeiten bei der Sicherstellung des ärztlichen Personals habe, weshalb eine Schließung der Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe zum 30. September 2026 unumgänglich sei. Die abschließende Empfehlung der Landeskonferenz für Krankenhausplanung solle Ende des ersten Quartals 2027 eingeholt werden. Die Landesregierung bezeichnet das Beteiligungs- und Planungsverfahren als ergebnisoffen.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1189 vom Abgeordneten André von Ossowski (WfB-Gruppe), Drucksache 8/3162; die Antwort liegt als Drucksache 8/3314 vor und wurde vom Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt namens der Landesregierung gegeben. Die Landesregierung verweist auf frühere Kleine Anfragen 1173 (8/3133, 8/3244), 1174 (8/3252) und 1184 (8/3285). Genannte Zahlen: rund 850 Leistungsgruppenanträge (Stand 30.07.2026), Orientierungswert von 300 Geburten für geburtshilfliche Einrichtungen, Schließung der Gynäkologie/Geburtshilfe am Immanuel Klinikum Bernau zum 30.09.2026, Empfehlung der Landeskonferenz für Krankenhausplanung Ende Q1 2027.