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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Besoldung - Sparpotenziale und -anstrengungen sowie die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Beamtenbesoldung im Kompetenzbereich des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung

26. August 2026Dokument 8/3315 · WP 8Brandenburg
Benjamin Filter, Michael Hanko, Lena Kotré, Wilko Möller
HaushaltskonsolidierungMinderausgabeBeamtenbesoldungRücklagenJustizvollzug

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der AfD-Fraktion betrifft die Sparvorgaben des Ministeriums der Finanzen für den Doppelhaushalt 2027/2028 und deren Auswirkungen auf das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung. Die Fragesteller verweisen auf eine von ihnen benannte Deckungslücke von rund 3,4 Milliarden Euro sowie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Besoldung Berliner Landesbeamter, aus dem sie ein Risiko für höhere Ausgaben bei Brandenburger Landesbeamten ableiten.

👥 Wer ist betroffen?

Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, seine Justizvollzugsanstalten (Brandenburg an der Havel, Luckau-Duben, Cottbus-Dissenchen, Nord-Brandenburg), sowie Landkreise und Kommunen, die Fördermittel aus dem Justizressort erhalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Gefragt wird unter anderem: Höhe und Verteilung der geplanten globalen Minderausgabe 2027/2028; konkrete Sparvorschläge und Deckungslücken des Justizministeriums; Konsequenzen bei Nichtvorlage von Sparvorschlägen; die fünf Titelgruppen mit den höchsten Zuwächsen seit 2021 und deren Gründe; Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Mittelabfluss seit 2019; Übertragung von Haushaltsresten; Höhe und Zweckbindung der Rücklagen zum 31.12.2025 und deren Verbleib zum 8.7.2026; Verwendung nicht zweckgebundener Rücklagen seit 2019; Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf Förderprojekte von Landkreisen/Kommunen, Höhe der Deckungslücken, Zeitverzögerungen bei Auszahlungen und daraus entstehende Kosten; eingegangene Verpflichtungen und Bürgschaften mit Wirkung auf 2027/2028; Auswirkungen der Besoldungs-Novellierung auf das Ministerium.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung lehnt die Beantwortung der Fragen 1–6 sowie 11a/b ab, da die Haushaltsaufstellung 2027/2028 noch laufe und zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung gehöre. Zu Frage 7 nennt sie die Titelgruppen mit den höchsten Zuwächsen 2021–2026, etwa Elektronische Akte/Rechtsverkehr (+91,4%, von 10,5 auf 20,1 Mio. Euro) und die JVA Brandenburg an der Havel (+58,7%, von 7,2 auf 11,4 Mio. Euro); als Gründe nennt sie u.a. gesetzliche Vorgaben zur E-Akte, Lieferengpässe, Preissteigerungen am Softwaremarkt, Inflation sowie gestiegene Energie-, Lebensmittel- und Medizinkosten in den Justizvollzugsanstalten. Zu Frage 8 verweist sie auf die Haushaltsrechnungen des Finanzministeriums bzw. legt für 2025 eine Buchungsliste als Anlage bei. Zu Frage 10a listet sie fünf Rücklagen zum 31.12.2025 auf (u.a. Rücklage Digitalbudget: 22.215.943,30 Euro, Rücklage EL.DOK: 5.525.392,03 Euro), die laut Antwort noch in voller Höhe verfügbar seien. Zu Frage 10c nennt sie eine Verwendung von 8.739,15 Euro aus der Rücklage Verwaltungsbudget für einen Abschlag an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Zu Frage 11e werden Zuwendungsverpflichtungen aus ESF-Förderprogrammen für 2027 (1.243.322,82 Euro sowie 82.785,20 Euro) und 2028 genannt. Der Antworttext bricht bei Frage 12a (Anzahl der Beamten) ab.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1204 (Drucksache 8/3179) von den AfD-Abgeordneten Benjamin Filter, Michael Hanko, Lena Kotré und Wilko Möller; die Antwort gab der Minister der Justiz und für Digitalisierung namens der Landesregierung. Die Fragesteller beziehen sich auf eine von ihnen genannte Deckungslücke von rund 3,4 Milliarden Euro für den Doppelhaushalt 2027/2028, auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 17. September 2025 zur Berliner Beamtenbesoldung, auf ein Gutachten des Deutschen Richterbundes Brandenburg vom Mai 2025 sowie auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 6. Oktober 2025 (OVG 4 N 74/24). Die Landesregierung verweist zur Begründung ihrer teilweisen Antwortverweigerung auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie darauf, dass das Haushaltsgesetz für 2027/2028 noch nicht verabschiedet ist. Zudem wird auf die frühere Kleine Anfrage Nr. 945 (Drucksache 8/2543) verwiesen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3315, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.