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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Asylbewerber - Unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) und junge Volljährige in Brandenburg – Fallzahlen, Kosten, Altersfeststellung und Verwaltungsaufwand

31. August 2026Dokument 8/3317 · WP 8Brandenburg
Volker Nothing, Dr. Daniela Oeynhausen
unbegleitete minderjährige AusländerAltersfeststellungJugendhilfeInobhutnahmeMehrbelastungsausgleich

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) und jungen Volljährigen, die zuvor als umA aufgenommen wurden, in Brandenburg. Die Fragesteller verweisen auf die Bundesberichte der Bundesregierung nach § 42e SGB VIII aus den Jahren 2023 und 2025 sowie auf landesrechtliche Regelungen im Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG), die VV UmA und die BbgKJG-Mehrbelastungsausgleichsverordnung. Ziel ist es, frühere Angaben aus den Landtagsdrucksachen 7/7401 und 8/899 zu aktualisieren und den tatsächlichen finanziellen und personellen Aufwand von Aufnahme, Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Verwaltung näher zu bestimmen. Als Stichtag wird der 30. Juni 2026 vorgeschlagen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind unbegleitete minderjährige Ausländer und junge Volljährige in Brandenburg, die Landkreise und kreisfreien Städte als Jugendhilfeträger, die 18 Brandenburger Jugendämter, das Land Brandenburg und seine nachgeordneten Behörden sowie externe Dienstleister und gemeinnützige Träger, die an der Betreuung beteiligt sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller stellen 22 Fragen, unter anderem zu: Fallzahlen von umA und jungen Volljährigen nach Stichtagen und Maßnahmeart; Vermisstenfälle seit 2014; Verteilung nach Alter, Geschlecht und Herkunftsstaat; Verweildauer in Jugendhilfemaßnahmen; Erfassung im zentralen umA-Register; Methoden und Ergebnisse der Altersfeststellung (Ausweispapiere, Inaugenscheinnahme, ärztliche Feststellung nach § 42f SGB VIII) sowie deren Folgen; diskutierte alternative Altersfeststellungsmethoden auf Bundes-/EU-Ebene; Aufenthaltsstatus und Ausreisepflicht; Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwillige Ausreisen; Weiterverteilung in andere Bundesländer; Familienzusammenführungen; polizeiliche Erfassung als Tatverdächtige; Einstufung als islamistisch bzw. als Gefährder seit 2014; Gesamtkosten für Unterbringung, Versorgung und Betreuung sowie medizinische Kosten; Erstattungen an Kommunen; Personal- und Verwaltungsaufwand von Kommunen und Land seit 2010; angemietete oder errichtete Unterkünfte seit 2010; sowie Gründe für die geringe Beteiligung Brandenburger Jugendämter an der Bundesbefragung 2025.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text nicht vor. Die Fragesteller führen als Hintergrund an, dass laut Bundesbericht 2023 (BT-Drucksache 20/7120) in Brandenburg Stellenabbau, Mitarbeiterfluktuation und Verlust von Fachwissen beschrieben wurden, während laut Bundesbericht 2025 (BT-Drucksache 21/981) eine Aufstockung und Weiterbildung des Personals, insbesondere auf Landesebene, berichtet wird; zugleich habe Brandenburg weiterhin Schwierigkeiten bei Personalausstattung und Qualifikationsniveau in der operativen Betreuung geschildert. Laut den Fragestellern nahmen von 18 Brandenburger Jugendämtern nur fünf an der Jugendamtsbefragung für den Bundesbericht 2025 teil, was einer Beteiligungsquote von 27,8 % entspricht, gegenüber einem bundesweiten Durchschnitt von 48,3 %.

⚡ Einordnung

Eingereicht von den Abgeordneten Volker Nothing und Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion). Es handelt sich um die Fragestellung (Drucksache 8/3317, eingegangen und ausgegeben am 31.08.2026); eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller verweisen auf die Bundesberichte BT-Drucksache 20/7120 (2023) und BT-Drucksache 21/981 (2025), auf die Landtagsdrucksachen 7/7401 und 8/899, auf das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz (BbgKJG, §§ 30-38), die VV UmA vom 20. November 2024 und die seit 2026 geltende BbgKJG-Mehrbelastungsausgleichsverordnung. Als Stichtag für aktuelle Daten wird der 30. Juni 2026 vorgeschlagen, mit Verweis auf jüngere Daten, falls verfügbar.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3317, Wahlperiode 8, eingereicht 31. August 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.