Zurück zur Übersicht
BrandenburgGesetzentwurf

⚖️ Besoldung - Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften 2026 im Land Brandenburg

1. September 2026Dokument 8/3322 · WP 8Brandenburg
BesoldungBeamtenversorgungAlimentationsprinzipArbeitszeitVersorgungsfonds

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf der Landesregierung passt die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter in Brandenburg zum 1. Januar 2026 an. Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.) zur Besoldung des Landes Berlin, der die Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip fortentwickelt hat. Zudem werden die Grundgehaltstabellen neu strukturiert, die wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten angepasst und weitere Regelungen im öffentlichen Dienstrecht geändert.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter des Landes Brandenburg, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte sowie die Mitglieder der Landesregierung, deren Amtsbezüge an die Besoldungsgruppe B 11 gekoppelt sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Landesregierung schlägt vor: Neufestsetzung der Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2026 unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Familie; Neustrukturierung der Grundgehaltstabellen der Besoldungsordnung A sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2; Aufhebung des Familiensonderzuschlags nach § 40a BbgBesG; Entkopplung oder Anpassung der Amtsbezüge der Landesregierungsmitglieder von der Besoldungsgruppe B 11; Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten von 40 auf 41 Stunden; Anpassungen der Arbeitszeitregelungen in § 76 Landesbeamtengesetz, u. a. zu Langzeitkonten und Arbeitszeiterfassung; Erhöhung der kleinen Wegstreckenentschädigung auf 28 Cent und der großen Wegstreckenentschädigung auf 38 Cent pro Kilometer; zusätzliche Entnahmemöglichkeiten aus dem Sondervermögen Versorgungsfonds.

🔎 Konkrete Inhalte

Die Landesregierung gibt an, dass durch die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben im Jahr 2026 zusätzliche Ausgaben von rund 429,6 Millionen Euro im Bereich Besoldung und Versorgung entstehen, wovon bis zu 278,7 Millionen Euro über die im Haushalt veranschlagten Mittel hinausgehen. Die Versorgungsausgaben seien von 64 Millionen Euro (2009) auf 641,5 Millionen Euro (2025) gestiegen und würden bis 2033 voraussichtlich über 1 Milliarde Euro betragen. Das Vermögen des Versorgungsfonds habe zum 31. Dezember 2025 939,1 Millionen Euro betragen. Die Tarifparteien für den öffentlichen Dienst der Länder hätten am 14. Februar 2026 eine Entgelterhöhung in drei Schritten vereinbart (2,8 Prozent bzw. mindestens 100 Euro zum 1. April 2026, 2,0 Prozent zum 1. März 2027, 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028). Mit den Gewerkschaften sei am 12. November 2025 eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigungen vereinbart worden. Das Dokument enthält nur den Gesetzentwurf; eine Abstimmung oder Stellungnahme des Landtags liegt in diesem Auszug nicht vor.

⚡ Einordnung

Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Landesregierung Brandenburg (Drucksache 8/3322), eingegangen und ausgegeben am 01.09.2026. Rechtsgrundlage sind § 14 Brandenburgisches Besoldungsgesetz und § 2 Absatz 4 Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz. Zentraler Bezugspunkt ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u. a.) zur Berliner Besoldung. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen zu Mehrausgaben (429,6 Millionen Euro 2026, davon bis zu 278,7 Millionen Euro ungedeckt), zur Entwicklung der Versorgungsausgaben (64 Mio. Euro 2009 auf 641,5 Mio. Euro 2025, Prognose über 1 Mrd. Euro bis 2033) und zum Vermögen des Versorgungsfonds (939,1 Mio. Euro zum 31.12.2025). Verwiesen wird zudem auf das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022 vom 14. Oktober 2022 und das Brandenburgische Versorgungsfondsgesetz vom 19. Dezember 2008.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3322, Wahlperiode 8, eingereicht 1. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.