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BrandenburgGesetzentwurf

⚖️ Finanzausgleichsgesetz - Zehntes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes

1. September 2026Dokument 8/3323 · WP 8Brandenburg
kommunaler FinanzausgleichVerbundmasseSchlüsselzuweisungenGrundsteuer CAusgleichsfonds

📋 Worum geht es?

Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) vor. Anlass ist die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung wesentlicher Elemente des kommunalen Finanzausgleichs zum Ausgleichsjahr 2027, gestützt auf ein finanzwissenschaftliches Gutachten und eine Vereinbarung des Ministers der Finanzen und des Ministers des Inneren und für Kommunales mit den kommunalen Spitzenverbänden vom 8. Juli 2026. Geregelt werden unter anderem ein Vorwegabzug von der Verbundmasse, die Neugestaltung der bisherigen Schlüsselzuweisung Plus, die Anhebung der investiven Schlüsselzuweisung sowie Übergangsregeln zur Grundsteuer.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg sowie das Land selbst. Namentlich am förmlichen Beteiligungsverfahren beteiligt waren der Landkreistag Brandenburg und der Städte- und Gemeindebund Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Gesetzentwurf sieht vor: einen allgemeinen Vorwegabzug von der Verbundmasse in Höhe von 157.630.100 Euro für die Ausgleichsjahre 2027 bis 2029; die Ablösung der bisherigen, befristeten Schlüsselzuweisung Plus durch eine neue 'Vorwegschlüsselzuweisung' (§ 5a) für finanzschwache Gemeinden, die vor der allgemeinen Schlüsselzuweisung greift; die Anhebung der investiven Schlüsselzuweisung von 6,5 auf 7 Prozent; die Erhöhung der Vorwegentnahme für die Theater- und Orchesterpauschale von 22 auf 30 Millionen Euro; eine Übergangsregelung zur stufenweisen Berücksichtigung der veränderten Steuerkraft infolge der Grundsteuerreform in den Jahren 2027 bis 2029; die Einbeziehung der neuen Grundsteuer C in die Steuerkraft der Gemeinden; die Beibehaltung des Ausgleichsfonds-Gesamtvolumens von jährlich 40 Millionen Euro bei gleichzeitiger Erweiterung um neue Unterstützungstatbestände (u. a. Rettungsdienst 2027/2028); sowie zusätzliche Abzüge von der Verbundmasse zum Ausgleich von Belastungen aus dem Ganztagsförderungsgesetz, dem Gewalthilfegesetz und dem 'Pakt für den Rechtsstaat'.

🔎 Konkrete Inhalte

Konkrete im Gesetzentwurf genannte Zahlen und Maßnahmen: Vorwegabzug von 157.630.100 Euro jährlich 2027–2029 (§ 3 Abs. 1); investive Schlüsselzuweisung steigt von 6,5 % auf 7 % (§ 13 Abs. 2); Theater- und Orchesterpauschale steigt um 8 Mio. auf 30 Mio. Euro (§ 5 Abs. 1); neue Vorwegschlüsselzuweisung nach § 5a für Gemeinden mit Steuerkraftmesszahl unter 75 % des Landesdurchschnitts; Grundsteuer-Übergangsregelung mit stufenweiser Gewichtung 25/75, 50/50, 75/25 für 2027–2029 (§ 9 Abs. 2a); Ausgleichsfonds bleibt bei 40 Mio. Euro jährlicher Zuführung; laut Rechtsfolgenabschätzung der Landesregierung entstehen den Kommunen durch den Vorwegabzug Mindereinnahmen von rund 157,63 Mio. Euro jährlich 2027–2029, zusätzlich rund 3,1 Mio. Euro (2027) bzw. 5,3 Mio. Euro (2028) im Zusammenhang mit der Ganztagsbetreuung und rund 0,8 Mio. Euro (2027) bzw. 1 Mio. Euro (2028) im Zusammenhang mit der Gewalthilfe. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

⚡ Einordnung

Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Landesregierung (Zuständigkeit: Ministerium der Finanzen), nicht einer Fraktion. Der Entwurf wurde im förmlichen Beteiligungsverfahren dem Landkreistag Brandenburg und dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg zugeleitet. Die Landesregierung verweist auf eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden vom 8. Juli 2026 sowie auf ein finanzwissenschaftliches Gutachten als Grundlage. Als rechtliche Grundlage wird Artikel 97 Absatz 4 Satz 1 der Landesverfassung Brandenburg genannt, der eine verfassungsrechtliche Begründung der Regelungen im vertikalen und horizontalen Finanzausgleich erfordere. Laut Dokument erfolgt der Vorwegabzug u. a. 'als Beitrag der Gemeinden und Gemeindeverbände zur Konsolidierung des Landeshaushalts' – dies ist die Darstellung der Landesregierung selbst. Der Entwurf verweist auf das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz vom 29. Juni 2004 (GVBl. I S. 262) in der zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Juni 2025 geänderten Fassung sowie auf das Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 und das Gewalthilfegesetz vom 24. Februar 2025.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3323, Wahlperiode 8, eingereicht 1. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.