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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Besoldung - Sparpotenziale und -anstrengungen sowie die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Beamtenbesoldung im Kompetenzbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales

28. August 2026Dokument 8/3326 · WP 8Brandenburg
Benjamin Filter, Andreas Galau, Jean-Pascal Hohm, Lena Kotré, Wilko Möller
HaushaltskonsolidierungBesoldungRücklagenHaushaltsresteDeckungslücke

📋 Worum geht es?

Die AfD-Fraktion fragt die brandenburgische Landesregierung zu Sparpotenzialen und Sparanstrengungen im Ministerium des Innern und für Kommunales. Hintergrund ist laut den Fragestellern eine Deckungslücke von zusammen rund 3,4 Milliarden Euro im Doppelhaushalt 2027/2028 sowie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Beamtenbesoldung in Berlin, das die Fragesteller als Risiko für höhere Ausgaben an Brandenburger Landesbeamte einordnen. Die Antwort der Landesregierung behandelt globale Minderausgaben, konkrete Haushaltstitel mit den größten Zuwächsen seit 2021, Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und Mittelabfluss sowie Rücklagen und Haushaltsreste im Einzelplan 03.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg sowie nachgeordnete Einrichtungen wie die Polizei, die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH), die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) und der Kampfmittelbeseitigungsdienst.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: Höhe und Verteilung der geplanten globalen Minderausgabe 2027/2028 insgesamt und für das Innenministerium (Fragen 1-2); Höhe und Herkunft konkreter Sparvorschläge sowie Konsequenzen bei deren Nichtvorlage (Fragen 3-4); absehbare Finanzierungslücken und Deckungsvorschläge des Innenministeriums für 2027/2028 (Fragen 5-6); welche Titelgruppen im Einzelplan 03 seit 2021 die höchsten prozentualen und nominalen Zuwächse verzeichneten und warum (Frage 7); Abweichungen zwischen Haushaltsansatz und tatsächlichem Mittelabfluss seit 2019 (Frage 8); wie Haushaltsreste ins nächste Jahr übertragen werden (Frage 9); welche Rücklagen zum 31. Dezember 2025 bestanden, deren aktueller Stand zum 8. Juli 2026, deren Zweckbindungen und wie nicht zweckgebundene Rücklagen seit 2019 eingesetzt wurden (Frage 10 a-c).

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Fragen 1 bis 6 zu geplanten Minderausgaben und Deckungslücken für 2027/2028 wegen laufender regierungsinterner Abstimmungen und des 'Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung' nicht beantwortet werden können. Zu Frage 7 werden die fünf Titelgruppen mit den höchsten prozentualen Zuwächsen 2026 gegenüber 2021 genannt, u.a. Kosten der Datenverarbeitung der Hochschule der Polizei (+2.200%), der ZABH (+201,6%) und der LSTE (+182,91%), sowie die fünf nominal größten Zuwächse, angeführt vom Digitalfunk-BOS (+9,71 Mio. Euro) und Laufbahnerhöhungen bei der Polizei (+4,70 Mio. Euro); als Gründe werden u.a. neue IT-Fachverfahren, gestiegene Anwärterzahlen und Investitionen in den Digitalfunk genannt. Zu Frage 8 verweist die Regierung auf die Haushaltsrechnungen des Finanzministeriums für 2019-2024 und legt für 2025 eine Buchungsliste als Anlage bei. Zu Frage 9 erfolgt die Übertragung von Ausgaberesten gemäß § 45 i.V.m. § 19 der Landeshaushaltsordnung. Zu Frage 10a werden konkrete Rücklagen zum 31.12.2025 aufgelistet, u.a. Rücklage Verwaltungsbudget (23.685.948,52 Euro), Rücklage Digitalfunk BOS (9.704.112,12 Euro) und weitere zweckgebundene Rücklagen wie Dienst-Kfz Polizei (16.323.432,60 Euro); zum aktuellen Stand (8. Juli 2026) macht die Regierung keine Angabe, da der Mittelabfluss erst zum Jahresabschluss ermittelbar sei. Zu Frage 10b werden die Zweckbindungen der einzelnen Rücklagen benannt. Zu Frage 10c verweist die Regierung auf die gesetzliche Definition von Haushaltsresten nach § 38 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz und § 45 i.V.m. § 19 Landeshaushaltsordnung, ohne konkrete jährliche Verwendungszwecke seit 2019 zu benennen.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 1205 (Drucksache 8/3180) wurde von Abgeordneten der AfD-Fraktion eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister des Innern und für Kommunales erteilt. Die Fragesteller verweisen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Berliner Beamtenbesoldung, ein Gutachten des Deutschen Richterbundes Brandenburg vom Mai 2025 und ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 6. Oktober 2025 (OVG 4 N 74/24) als Grundlage ihrer Einschätzung eines finanziellen Risikos; dies sind Einschätzungen der Fragesteller. Die Landesregierung verweigert die Antwort auf die Fragen 1 bis 6 mit Verweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und laufende interne Abstimmungen zum Haushalt 2027/2028. Die Antwort nennt eine von den Fragestellern zitierte Deckungslücke von rund 3,4 Milliarden Euro für den Doppelhaushalt 2027/2028, die als deren Angabe wiedergegeben wird. Es wird auf eine frühere Kleine Anfrage Nr. 945 (Drucksache 8/2543) verwiesen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3326, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.