❓ Landwirtschaftsbetrieb - Tierschutzrechtliche Vorwürfe gegen einen Entenmastbetrieb bei Storkow - Kontrolltiefe und Konsequenzen des behördlichen Vollzugs
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller beziehen sich auf Medienberichte, wonach in einem Entenmastbetrieb bei Storkow (Landkreis Oder-Spree) bereits 2023 mutmaßliche Verstöße im Umgang mit Tieren dokumentiert wurden, u. a. durch von einer Tierrechtsorganisation installierte Kameras. Laut den Fragestellern wurde im Dezember 2025 im selben Betrieb erneut systematisches Fehlverhalten mit über 1.900 gezählten Vorfällen festgestellt, worauf die Organisation im Februar 2026 Strafanzeige erstattete. Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen, wie die behördliche Kontrolle und Ahndung in beiden Fällen ablief.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der namentlich nicht genannte Entenmastbetrieb bei Storkow, das Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree, die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) sowie die vom Betrieb gehaltenen Tiere.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen u. a.: wie die Landesregierung die Beweisverwertbarkeit heimlich bzw. nach ihrer Darstellung durch Hausrechtsverstoß gewonnenen Videomaterials rechtlich bewertet; welcher Sachstand zum Ermittlungs- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren seit Ende 2025 vorliegt; welche Maßnahmen Behörden seit Februar 2026 angeordnet, durchgeführt oder geprüft haben (aufgeschlüsselt nach Maßnahme, Datum, Rechtsgrundlage, Ergebnis); welche Kontrollen zwischen der Verfahrenseinstellung 2024 und dem Bekanntwerden der zweiten Vorwürfe stattfanden; ob die Umsetzung und Wirksamkeit der 2023 angeordneten Mitarbeiterschulung überprüft wurde; wie sich die Wiederholung der Vorwürfe trotz Schulung und Ahndung erklärt; auf welcher Grundlage die 2023 festgestellten Taten als „unterer strafrechtlicher Bereich“ eingeordnet wurden; welche strukturellen Maßnahmen über erneute Schulungen hinaus geplant sind (z. B. unangemeldete Kontrollen, Vorgaben für Ausstallen/Verladen, Prüfung eines Tierhalteverbots); welche Erkenntnisse zum im März 2026 vorgelegten Maßnahmenkatalog des Betriebs vorliegen; wie das Veterinäramt Oder-Spree personell ausgestattet ist und ob dies ausreicht; und ob eine landesweite Auswertung vergleichbarer Verstöße in Geflügelhaltungsbetrieben geprüft wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller führen aus, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) das erste Verfahren nach einigen Monaten gegen Geldbußen von 2.000 bzw. 500 Euro eingestellt habe und das Veterinäramt damals eine Mitarbeiterschulung angeordnet habe.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der AfD-Fraktion (Abgeordneter Lars Hünich) als Kleine Anfrage Nr. 1265 am 01.09.2026, ausgegeben am 02.09.2026. Eine Antwort der Landesregierung ist in diesem Dokument nicht enthalten. Die Fragesteller stützen ihre Darstellung auf zwei im Dokument als Fußnoten angegebene Medienquellen (ariwa.org, Februar 2026; rbb24.de, 12.02.2026). Die Fragesteller betonen, dass ein solcher Einzelfall nicht zur pauschalen Diskreditierung der Tierhaltung in Brandenburg missbraucht werden dürfe.