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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Barrierefreiheit - Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Brandenburger Polizeidienststellen

2. September 2026Dokument 8/3330 · WP 8Brandenburg
Uwe Adler, Andreas Noack
BarrierefreiheitPolizeidienststellenInklusionbauliche AnlagenGebärdendolmetscher

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Polizeidienststellen im Land Brandenburg. Sie verweisen darauf, dass nach § 50 der Brandenburgischen Bauordnung und § 3 Abs. 3 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (BbgBGG) öffentlich zugängliche bauliche Anlagen von Landesbehörden barrierefrei sein müssen. Da Polizeidienststellen als Landesbehörden im Sinne des BbgBGG gelten, fragen die Abgeordneten nach dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit dieser Einrichtungen.

👥 Wer ist betroffen?

Menschen mit Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen (Mobilitäts-, Seh- und Hörbeeinträchtigungen), die öffentlich zugängliche Polizeidienststellen im Land Brandenburg aufsuchen; die Landesregierung bzw. das zuständige Innenministerium; die Landesbehindertenbeauftragte und der Landesbehindertenbeirat.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1. Welche für den Publikumsverkehr zugänglichen Polizeidienststellen derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei sind (aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Dienststellen). 2. Bei welchen Dienststellen es konkret an baulicher oder kommunikativer Barrierefreiheit fehlt (z.B. Aufzüge, Rampen, taktile/akustische Spracheinrichtungen, Gebärdendolmetscher), einzeln aufgeführt. 3. Welche Planungen bzw. Investitionen 2026 und 2027 zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den betroffenen Dienststellen vorgesehen sind. 4. Ob und in welchem Umfang Landesmittel sowie Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für die barrierefreie Aufrüstung von Polizeieinrichtungen zur Verfügung stehen bzw. eingeplant sind, einschließlich des Bearbeitungsstands. 5. Wie häufig und von welchen Körperschaften das im „behindertenpolitischen Maßnahmenpaket 3.0“ vorgesehene Angebot baulicher Beratungen für barrierefreies Bauen seit Beginn des Pakets genutzt wurde und inwieweit die Landesbehindertenbeauftragte und der Landesbehindertenbeirat in die Beratung einzelner Projekte einbezogen werden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der Abgeordneten; die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Text nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Uwe Adler und Andreas Noack (SPD-Fraktion) eingereicht und am 02.09.2026 eingereicht und ausgegeben. Die Fragesteller verweisen auf § 50 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO), § 3 Abs. 3 des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (BbgBGG) sowie auf das „behindertenpolitische Maßnahmenpaket 3.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Brandenburg 2023–2027“. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen oder Fristen ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3330, Wahlperiode 8, eingereicht 2. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.