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BrandenburgAntragSPDCDU

📝 Genehmigung - Genehmigungsprozesse beschleunigen, ressortübergreifende Zusammenarbeit stärken und Ermessen lösungsorientiert nutzen

2. September 2026Dokument 8/3332 · WP 8Brandenburg
BaugenehmigungBauordnungDenkmalschutzVerwaltungsverfahrenErmessensspielraum

📋 Worum geht es?

Die Fraktionen von SPD und CDU stellen fest, dass sich bei Genehmigungsverfahren, insbesondere bei Bauvorhaben, unterschiedliche Zuständigkeiten überschneiden – etwa zwischen Bauordnung, Denkmalschutz, Umweltschutz, Naturschutz sowie Arbeits- und Brandschutz. Nach Ansicht der Antragsteller fokussieren sich einzelne Behörden zu stark auf ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich, sodass notwendige Abstimmungen nicht ausreichend erfolgen und sich Anforderungen teilweise widersprechen. Dies verzögere laut Antragstellern Projekte, verteuere Investitionen und erschwere Modernisierungen, besonders im öffentlichen Bereich. Der Antrag bezieht sich auf die jüngste Novelle der Bauordnung, die Fachbehörden verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen anzugeben, welche Entscheidungen und Bauvorlagen für eine Baugenehmigung erforderlich sind, und der Bauaufsichtsbehörde eine Koordinierungsfunktion zuweist.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die am Baugenehmigungsprozess beteiligten Behörden (Bauaufsicht, Denkmalschutz, Umwelt- und Naturschutzbehörden, Arbeits- und Brandschutz), die Landesregierung sowie Bauherren, insbesondere bei öffentlichen Gebäuden und denkmalgeschützten Einrichtungen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Antragsteller fordern die Landesregierung auf: 1. durch ressortübergreifende Leitlinien die Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen zu stärken; 2. auf dieser Grundlage den fachübergreifenden Austausch, vollständige Unterlageneinreichung und die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern sowie entsprechende Weiterbildungsangebote zu entwickeln; 3. bei Zielkonflikten zwischen Fachanforderungen frühzeitig gemeinsame Abstimmungen zu fördern und Ermessensspielräume für gesetzeskonforme, praktikable und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu nutzen; 4. bis Ende 2026 zu prüfen, in welchen Bereichen gesetzliche Anpassungen nötig sind, um Ermessensspielräume der Behörden näher auszugestalten; 5. beim Vollzug der novellierten Bauordnung auf die Erreichung der Digitalisierungs- und Beschleunigungsziele zu achten und darüber im September 2027 im zuständigen Ausschuss in einem Fachgespräch zu berichten.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern ausschließlich die Forderungen der antragstellenden Fraktionen SPD und CDU. Konkret benannte Maßnahmen sind: ressortübergreifende Leitlinien, Weiterbildungsangebote, eine Prüfung gesetzlicher Anpassungen bis Ende 2026 und ein Bericht der Landesregierung im zuständigen Ausschuss im September 2027. Als rechtlichen Hintergrund nennen die Antragsteller die jüngste Novelle der Bauordnung, die Fachbehörden eine Zwei-Wochen-Frist zur Angabe erforderlicher Entscheidungen und Bauvorlagen setzt und der Bauaufsichtsbehörde eine Koordinierungsfunktion zuweist; zudem verweisen sie auf eine in der Novelle eingeführte Genehmigungsfiktion und gestraffte Bearbeitungsfristen für Bauanträge.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von den Fraktionen SPD und CDU. Eine Antwort oder Position der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um einen Antrag und keine Anfrage handelt. Genannte Fristen: Prüfung gesetzlicher Anpassungen bis Ende 2026; Bericht der Landesregierung im zuständigen Ausschuss im September 2027. Der Antrag nennt als Beispiel aus Sicht der Antragsteller die Anbringung von Sonnenschutz an denkmalgeschützten Schulgebäuden als Fall, in dem Genehmigungsprozesse laut Antragstellern nicht an Zuständigkeitskonflikten scheitern sollten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3332, Wahlperiode 8, eingereicht 2. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.