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BrandenburgGesetzentwurfBSW

⚖️ Pacht - Gesetz zur Aufhebung landpachtverkehrsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Vorschriften

3. September 2026Dokument 8/3336 · WP 8Brandenburg
LandpachtverkehrsgesetzPachtverträgeBürokratieabbauLandwirtschaftFlächenverteilung

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf der BSW-Fraktion sieht die Aufhebung des Landpachtverkehrsgesetzes (LPachtVG) in Brandenburg vor. Dieses Gesetz verpflichtet Verpächter landwirtschaftlicher Flächen bisher dazu, den Abschluss eines Landpachtvertrags einer zuständigen Behörde anzuzeigen, die den Vertrag unter anderem auf eine unangemessen hohe Pacht oder eine ungesunde Flächenverteilung prüfen kann. Die Fraktion begründet die Abschaffung damit, dass die Behörden von dieser Prüfmöglichkeit in der Praxis kaum Gebrauch machen und das Gesetz seine beabsichtigte Wirkung nicht entfalte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Verpächter und Pächter landwirtschaftlicher Flächen in Brandenburg sowie die Landkreise und kreisfreien Städte als bisher zuständige Prüfbehörden und das für Landwirtschaft zuständige Ministerium.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die BSW-Fraktion schlägt vor: Artikel 1 hebt das bundesrechtlich fortgeltende Landpachtverkehrsgesetz für Brandenburg auf. Artikel 2 streicht den Verweis auf das Landpachtverkehrsgesetz in § 13 Absatz 3 des Landwirtschaftsförderungsgesetzes. Artikel 3 ändert die Grundstücks- und Landpachtzuständigkeitsverordnung entsprechend und benennt sie in Grundstückverkehrszuständigkeitsverordnung um. Artikel 4 hebt die Verordnung zur Ausführung des Landpachtverkehrsgesetzes auf. Artikel 5 sieht das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 vor.

🔎 Konkrete Inhalte

Laut Begründung der Fraktion zeigt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 933 des Abgeordneten Lehmann (Drucksache 8/2635 vom 01.04.2026), dass zwar viele Pachtverträge angezeigt werden, Interventionen der zuständigen Stellen bei Landkreisen und kreisfreien Städten aber ausbleiben. Die Fraktion führt zudem an, dass die Pachtpreise in den zurückliegenden Jahren trotz des Gesetzes stark gestiegen seien und Verstöße gegen die Anzeigepflicht sanktionslos blieben. Nach Einschätzung der Fraktion seien die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Landpachtrecht ausreichend, die Preisentwicklung werde vor allem durch zunehmende Flächenknappheit bestimmt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Gesetzentwurf von der BSW-Fraktion am 03.09.2026 (Drucksache 8/3336). Das Dokument enthält keine Antwort der Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf; es verweist auf die frühere Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage Nr. 933 (Drucksache 8/2635 vom 01.04.2026). Das Gesetz soll nach dem Entwurf am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Zuständig laut Entwurf ist die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3336, Wahlperiode 8, eingereicht 3. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.