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BrandenburgKleine AnfrageWfB-Gruppe

❓ Schule - Gewaltprävention an Brandenburgs Schulen - Handlungsableitungen aus Gewaltmeldungen, Berücksichtigung von Flucht- und Kriegserfahrungen sowie Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen

31. August 2026Dokument 8/3338 · WP 8Brandenburg
Melanie Matzies
GewaltpräventionMeldeverfahrenSchulaufsichtExtremismusSchulsozialarbeit

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Gewaltprävention an Brandenburger Schulen, insbesondere die Erfassung und Auswertung von Gewaltmeldungen über das elektronische Meldesystem ZENSOS sowie die daraus abgeleiteten schulaufsichtlichen und unterstützenden Maßnahmen. Die Fragestellerin verweist auf eine frühere Kleine Anfrage (Drucksache 8/2125) und auf das Rundschreiben RS 14/25, nach dem Gewaltvorfälle an Schulen gemeldet werden müssen. Die Landesregierung antwortet mit Angaben zur Umsetzung der Empfehlungen aus einer Organisationsuntersuchung von 2024, zu Änderungen der meldepflichtigen Vorfallsarten sowie zu Unterstützungs- und Präventionsmaßnahmen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in Brandenburg, die staatlichen Schulämter, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, Jugendämter und die Polizei als Kooperationspartner bei Gewaltvorfällen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: 1) Welche Empfehlungen aus der Organisationsuntersuchung 2024 wurden umgesetzt und welche Änderungen des Rundschreibens RS 14/25 gehen darauf zurück? 2) Welche früher meldepflichtigen Vorfallsarten sind nach RS 14/25 nicht mehr meldepflichtig und warum? 3) Liegen erste Erkenntnisse aus dem elektronischen Meldeverfahren vor, welche Maßnahmen wurden daraus abgeleitet und nach welchen Kriterien soll die Wirksamkeit evaluiert werden? 4) Welche Handlungsableitungen, Unterstützungs- und schulaufsichtlichen Maßnahmen wurden seit dem Schuljahr 2021/2022 aufgrund von Gewaltmeldungen getroffen? 5) Nach welchen Kriterien entscheidet die Schulaufsicht über weitergehende Maßnahmen und welche wurden insbesondere veranlasst?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass von zwölf Empfehlungen der Organisationsuntersuchung 2024 alle außer einer (präzise Beschreibung externer Schnittstellen zu Polizei/Jugendamt) umgesetzt wurden; eine technische Schnittstelle zu Polizei und Jugendamt sei nicht möglich. Meldepflichtige Vorfälle werden über ZENSOS erfasst. Vorfallsarten wie Raub, Erpressung, Beleidigung, Nötigung und Störung des Schulfriedens wurden unter 'Androhen von Gewalt' zusammengefasst; 'Sonstiges' wurde durch spezifische Kategorien zu Waffen und Betäubungsmitteln ersetzt; extremismusbezogene Äußerungen werden nun gemäß § 64a Brandenburgisches Schulgesetz in eigenen Kategorien (Rechtsextremismus, Antisemitismus, Islamismus/Religiöser Extremismus, weiterer Extremismus/Linksextremismus, Rassismus) erfasst. Das MBJS sieht als Erfolgskriterium die Nutzung des neuen Meldeverfahrens durch die Schulen und bewertet die Rückmeldungen als positiv; eine konkrete Evaluation mit festen Kennzahlen oder einem Zeitpunkt wird nicht genannt. Seit dem Schuljahr 2021/2022 wurden laut Landesregierung u.a. Beratung der Schulleitung, Krisenintervention, Fortbildungen, Einbindung von Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, RAA und kobra.net sowie Zusammenarbeit mit Polizei und Jugendamt als Maßnahmen umgesetzt; die Anzahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie das Schulsozialarbeitsangebot wurden ausgebaut, u.a. über das Startchancen-Programm.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Abgeordneten Melanie Matzies (WfB-Gruppe) eingereicht (Drucksache 8/3183); die vorliegende Drucksache 8/3338 enthält die Antwort der Landesregierung, erstellt durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport. Das Dokument verweist auf eine frühere Kleine Anfrage (Drucksache 8/2125), auf die Organisationsuntersuchung des Jahres 2024, auf das Rundschreiben RS 14/25 sowie auf § 64a des Brandenburgischen Schulgesetzes. Konkrete Zahlen zu Fallzahlen, Kosten oder Fristen für eine Evaluation werden im Text nicht genannt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3338, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.