❓ Schienenpersonennahverkehr - Unzuverlässliche Bahnverbindung des Regionalexpress RE 1
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Zuverlässigkeit der Zugverbindung des Regionalexpress RE1 in Brandenburg. Hintergrund ist ein Zeitungsbericht, in dem der Geschäftsführer der ODEG laut den Fragestellern angegeben habe, dass seit der Übernahme der Strecke Ende 2022 nur zehn bis 15 % der bestellten Verkehrsleistungen planmäßig durchgeführt werden konnten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Pendler und Fahrgäste auf den RE1-Strecken zwischen Frankfurt (Oder), Magdeburg und Brandenburg/Havel, das Eisenbahnverkehrsunternehmen ODEG, die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) sowie die Länder Brandenburg und Berlin als Besteller der Verkehrsleistungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: wie sich der Anteil der tatsächlich erbrachten im Vergleich zu den vertraglich vereinbarten Verkehrsleistungen des RE1 von 2022 bis 2025 entwickelt hat; welche Gründe zu Zugausfällen führten; ob die Landesregierung die Ausfallbegründungen kontrolliert hat; wer die Einhaltung der bestellten Leistungen kontrolliert; in welcher Höhe finanzielle Mittel einbehalten oder rückgefordert wurden und wofür diese verwendet wurden; was unternommen wurde, um die Verlässlichkeit zu verbessern; und welcher finanzielle Gesamtumfang dem aktuellen Verkehrsvertrag zugrunde liegt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet mit Zahlen zum Abrechnungsstand 08/2026: Der Anteil der tatsächlich erbrachten an den vertraglich vereinbarten Zugkilometern lag 2022 bei 91,6 %, 2023 bei 91,6 %, 2024 bei 95,3 % und 2025 bei 92,0 %. Ausfälle werden in planmäßige (überwiegend baubedingte) und sonstige Ausfälle unterteilt, mit Werten zwischen 50.000 und 240.000 Zugkilometern je Jahr und Kategorie. Die VBB GmbH kontrolliere im Auftrag der Länder die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen gemeldeten Ausfälle anhand von Stichprobenkontrollfahrten und Fahrgastbeobachtungen. Für Nichtleistungen wurden Abzüge am Grundanspruch vorgenommen: 9,5 % (2022), 11,6 % (2023), 6,4 % (2024) und 11,0 % (2025); diese Mittel seien laut Landesregierung zu einem erheblichen Teil für Schienenersatzverkehr durch Busse verwendet worden. Zur Verbesserung der Verlässlichkeit nennt die Landesregierung mehrere regelmäßige Abstimmungsformate mit EVU, DB InfraGO AG und Kommunen. Die Verteilung der Kosten zwischen Brandenburg und Berlin erfolge nach dem Territorialprinzip; die genaue Höhe der Ausgleichsleistungen für den RE1 wird von der Landesregierung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis eingestuft und nicht genannt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/3205); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung erteilt. Die genannten Zahlen beruhen laut Landesregierung auf dem Abrechnungsstand von August 2026. Die liniengenaue Höhe der Ausgleichsleistungen für den RE1 wird von der Landesregierung mit Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnis nicht offengelegt.