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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Psychotherapie - Gefährdung der psychotherapeutischen Versorgung in Brandenburg durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG)

2. September 2026Dokument 8/3340 · WP 8Brandenburg
Dr. Daniela Oeynhausen
PsychotherapieGKV-BeitragssatzstabilisierungsgesetzHonorarkürzungVersorgungssicherstellungKassenärztliche Vereinigung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) des Bundes, durch das extrabudgetäre Vergütungen für psychotherapeutische Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt werden sollen. Die Fragestellerin verweist darauf, dass die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen im EBM bereits zum 1. April 2026 um 4,5 % gesenkt wurde und dass zusätzlich eine gesetzliche Angemessenheitsprüfung sowie TSVG-Zuschläge für die Terminvermittlung wegfallen sollen. Die Landesregierung antwortet mit Daten zur Entwicklung der Psychotherapeutenzahlen, des Versorgungsstands und der Abrechnungsvolumina in Brandenburg.

👥 Wer ist betroffen?

Psychotherapeutische Praxen und Psychotherapeuten (Psychosomatiker, Ärztliche Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten) in Brandenburg, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB), gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten sowie die Landesregierung Brandenburg im Bundesratsverfahren.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt: 1) Warum die Landesregierung in der 1067. Bundesratssitzung am 10. Juli 2026 nicht zusammen mit sechs anderen Ländern den Antrag gestellt hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen, obwohl der Bundesrat in seiner Stellungnahme (BR-Drucksache 21/6559) vor einer Gefährdung der Versorgungskontinuität gewarnt hatte; 2) inwieweit vor der Bundesratsabstimmung Gespräche mit der KVBB und psychotherapeutischen Berufsverbänden geführt wurden und mit welchem Ergebnis; 3) wie sich die Zahl der tätigen Psychotherapeuten (nach Vertragssitz, Fachgruppe und Kinder-/Jugendbehandlung) seit 2000 entwickelt hat; 4) wie sich der Versorgungsstand und offene bzw. unterversorgte Planungsbereiche seit 2018 entwickelt haben; 5) wie sich das Durchschnittsalter der Psychotherapeuten-Gruppen seit 2018 entwickelt hat; 6) wie hoch das jährliche Abrechnungsvolumen, Fallzahlen und Behandlungsstunden 2018 bis 2025 waren; 7) wie hoch das Abrechnungsvolumen für Kurzzeittherapie-Zuschläge war und welcher finanzielle Verlust durch deren Wegfall droht; 8) wie hoch das Abrechnungsvolumen für die Terminservicestellen-Vermittlung war (Antwort im vorliegenden Textauszug nicht vollständig enthalten).

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie dem Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses in der 1067. Bundesratssitzung zugestimmt habe. Die fachliche Expertise der KVBB sei im Gesetzgebungsverfahren einbezogen worden; die Landesregierung habe im Bundesratsverfahren Änderungsanträge mitgetragen, die den Erhalt der extrabudgetären Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sowie eine Verbesserung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgungsangebote forderten. Zu den Psychotherapeutenzahlen, dem Versorgungsstand und dem Durchschnittsalter verweist die Antwort auf beigefügte Übersichten der KVBB, deren Zahlenwerte im vorliegenden Textauszug nicht lesbar sind. Für 2025 wurden laut Antwort rund 2,3 Mio. Euro an Zuschlägen für Kurzzeittherapie an Brandenburger Psychotherapeuten vergütet; weitere Details sind in einer Anlage 2 aufgeführt. Die Bedarfsplanung sieht keine gesonderte Ermittlung des Versorgungsgrades je Fachgruppe vor, sondern betrachtet Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Ärztliche Psychotherapeuten und Psychosomatiker gemeinsam; ab einem Versorgungsgrad von 110 % gilt ein Planungsbereich als gesperrt, wobei dann eine Quotenermittlung für einzelne Fachgruppen erfolgt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 1215 (Drucksache 8/3207) von der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion); die vorliegende Drucksache 8/3340 enthält die Antwort der Landesregierung, erteilt durch den Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Fragestellerin verweist auf eine EBM-Honorarabsenkung von 4,5 % zum 1. April 2026, auf die Bundesrats-Stellungnahme BR-Drucksache 21/6559 sowie auf eine Entschließung des Bundestages (Beschlussempfehlung, Bundestagsdrucksache-Verweis) zu Ausnahmen für Kinder, Jugendliche und schwer Kranke. Laut Antwort der Landesregierung wurden 2025 rund 2,3 Mio. Euro an Kurzzeittherapie-Zuschlägen in Brandenburg vergütet. Die Landesregierung bestätigt, dass sie dem Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses in der 1067. Bundesratssitzung am 10. Juli 2026 zugestimmt hat.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3340, Wahlperiode 8, eingereicht 2. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.