❓ Schienenpersonennahverkehr - RE9-Haltekonzept in der Uckermark und zusätzliche Direktverbindungen nach Schwedt/Oder
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die künftige Bedienung der Bahnstrecke Angermünde–Stettin durch die Linien RE9 und RB66 sowie die Frage, ob Fahrten der Linie RE9 zeitweise oder dauerhaft bis Schwedt/Oder verlängert werden könnten. Hintergrund ist der Fahrplanwechsel im Dezember 2026, mit dem die bisherige umsteigefreie RE3-Verbindung zwischen Schwedt/Oder und Berlin entfällt und durch eine RB61 mit Umstieg in Angermünde ersetzt wird. Die Fragesteller wollen wissen, wie die Bahnhöfe Passow, Schönow, Casekow, Petershagen und Tantow im Übergangs- und im endgültigen Betriebskonzept bedient werden.
👥 Wer ist betroffen?
Reisende in der Uckermark und in Schwedt/Oder, insbesondere Nutzer der Bahnhöfe Passow, Schönow, Casekow, Petershagen und Tantow; der Regionale Wachstumskern Schwedt/Oder; die Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH (VBB) als Aufgabenträger-Dienstleister; die beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erkundigen sich u. a.: welches Betriebskonzept für den Übergangszeitraum bis zur vollständigen Inbetriebnahme der Strecke bis Stettin gilt; bis zu welchem Bahnhof RE9 und RB66 im Übergang verkehren; wie die einzelnen Bahnhöfe bedient werden; welche Leistungen bereits verbindlich bestellt sind und bis wann Änderungen möglich sind; welche Untersuchungen zur Bedienung von Passow und Casekow vorliegen und welche Kriterien dabei herangezogen wurden; welche zusätzliche Fahrzeit ein Halt in beiden Bahnhöfen bedeuten würde; ob ein zeitweiser oder versuchsweiser Halt in beiden Bahnhöfen möglich wäre; ob eine Verlängerung des RE9 nach Schwedt/Oder untersucht wurde und mit welchem Ergebnis; welche zusätzlichen Kosten, Zugkilometer und Fahrzeuge dafür nötig wären; welche Fahrzeiten sich bei einer Verknüpfung von RE9 und RE20 ergäben; und welche Vertragsänderungen für eine Verlängerung nach Schwedt/Oder nötig wären.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass RE9 und RB66 im Übergangszeitraum ganztägig im Zweistundentakt bis Tantow verkehren sollen. Laut Landesnahverkehrsplan 2023–2027 hält RE9 in Casekow und Tantow, RB66 an allen Stationen (Passow, Schönow, Casekow, Petershagen, Tantow); ein Unterschied zwischen Übergangs- und Endkonzept bestehe nicht. Die Leistungen seien mit dem Zuschlag für das Netz Berlin–Stettin 2022 vereinbart worden; Fahrplananpassungen seien im Rahmen der jährlichen Fortschreibung möglich, wobei bis Ende 2026 das Haltekonzept für Dezember 2027 feststehen müsse. Aktuelle vergleichende Untersuchungen zu Passow und Casekow lägen dem Land nicht vor; die Wahl von Casekow sei nach Abstimmung mit dem Landkreis Uckermark erfolgt, da dort eine bessere Bus/Bahn-Verknüpfung möglich sei. Eine Prüfung eines gleichzeitigen Halts in Passow und Casekow sei nicht erfolgt, da dies nicht den LNVP-Planungen für RE9 als schnelle Verbindung entspreche; ein Versuchsbetrieb sei nicht vorgesehen. Eine Verlängerung des RE9 nach Schwedt/Oder sei untersucht worden: Das Fahrplangerüst 2027 sehe zehn Zugpaare zwischen Berlin Hbf und Angermünde vor, davon drei als HVZ-Verstärker. Bei Abbestellung der bereits verbindlich bestellten RB61 bestehe ein finanzielles Risiko durch Remanenzkosten; eine regelmäßige Durchbindung sei verkehrlich verworfen worden, da der Gemeinschaftsbetrieb mit RB61 zu einer ungleichmäßigen Taktfolge (30/90 Minuten) und einer Kreuzung in Pinnow (Uckermark) mit nur einem Gleis führen würde. Eine Verlängerung aller RE9-Fahrten koste laut Regierung ca. 70.000 Euro/Jahr mehr Bestellentgelt (2027), eine Verlängerung nur der drei HVZ-Zugpaare ca. 1,5 Millionen Euro mehr durch rund 36.000 zusätzliche Zugkilometer pro Jahr. Bei Verknüpfung von RE9 und RE20 ergäben sich laut Tabelle der Regierung kürzere Fahrzeiten zwischen Schwedt/Oder und Berlin Hbf (1:25h statt 1:28h), Berlin Südkreuz (1:32h statt 1:35h), Flughafen BER (1:54h statt 1:59h) und Cottbus Hbf (3:14h statt 3:48h, ohne Umstieg statt mit zwei Umstiegen); gleichzeitig würden sich die Fahrzeiten nach Luckenwalde und Lutherstadt Wittenberg verlängern.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den AfD-Abgeordneten Daniel Münschke und Norbert Rescher eingereicht; die Landesregierung hat vollständig geantwortet, beantwortet durch den Minister für Infrastruktur und Landesplanung. Das Dokument verweist auf die Drucksache 8/3206 (ursprüngliche Anfrage), die Drucksache 8/3014 (Antwort auf Kleine Anfrage Nr. 1113) sowie auf den Landesnahverkehrsplan 2023–2027 und das ÖPNV-Gesetz Brandenburg. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen: zusätzliches Bestellentgelt von ca. 70.000 Euro/Jahr bzw. ca. 1,5 Millionen Euro/Jahr bei unterschiedlichen Verlängerungsvarianten des RE9 nach Schwedt/Oder, ca. 36.000 zusätzliche Zugkilometer pro Jahr, sowie Frist Ende 2026 für die Festlegung des Haltekonzepts ab Fahrplanwechsel Dezember 2027.