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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Fischerei - Einnahmen und Verwendung der Fischereiabgabe in Brandenburg

2. September 2026Dokument 8/3345 · WP 8Brandenburg
Gunnar Lehmann
FischereiabgabeFischereiwesenFischbesatzAngelsportFischereiforschung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Fischereiabgabe in Brandenburg, deren Einnahmen nach dem Fischereigesetz zur Förderung des Fischereiwesens verwendet werden müssen, etwa für den Erhalt der Lebensgrundlagen von Fischen, Untersuchungen und Aus- und Fortbildung. Der Fragesteller verweist auf Angaben des BUND Brandenburg, wonach in der Vergangenheit auch Strukturen des Landesanglerverbandes Brandenburg e. V. sowie dessen Mitgliedermagazin „Der Märkische Angler“ aus diesen Mitteln gefördert worden seien, und möchte vor diesem Hintergrund Transparenz über Einnahmen und Mittelverwendung herstellen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind unter anderem der Landesfischereiverband Brandenburg/Berlin e. V., der Landesanglerverband Brandenburg e. V., Fischereibetriebe und Fischereischutzgenossenschaften, das Institut für Binnenfischerei e. V. Potsdam-Sacrow, verschiedene Angler- und Fischereivereine sowie Institutionen wie das Naturkundemuseum Potsdam und die Stiftung August Bier.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1. Wie hoch waren die Einnahmen aus der Fischereiabgabe in den Jahren 2019 bis 2025, jeweils einzeln ausgewiesen? 2. Welche Zuwendungen wurden in diesem Zeitraum aus den Mitteln der Fischereiabgabe bewilligt, mit Angabe von Empfänger, geförderter Maßnahme und Förderhöhe? 3. Gab es beantragte, aber nicht bewilligte Vorhaben, und wenn ja, welche und mit welcher Begründung? 4. Wie ist der Landesfischereibeirat derzeit zusammengesetzt, mit Namen der Mitglieder und vertretener Institution?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit konkreten Zahlen: Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe betrugen 2019 rund 1.059.037 Euro, 2020 rund 1.791.588 Euro, 2021 rund 1.400.684 Euro, 2022 rund 1.275.095 Euro, 2023 rund 1.105.222 Euro, 2024 rund 1.340.624 Euro und 2025 rund 1.688.640 Euro. Für jedes Jahr werden detaillierte Listen der geförderten Zuwendungsempfänger, Maßnahmen und Förderbeträge genannt, darunter regelmäßig Zahlungen an den Landesanglerverband Brandenburg e. V. (z. B. für Öffentlichkeitsarbeit, Angelschule, Fischbesatz), den Landesfischereiverband Brandenburg/Berlin e. V. (Personal- und Sachkosten der Verbandsarbeit), das Institut für Binnenfischerei e. V. Potsdam-Sacrow (Fischereiforschung) sowie an Fischereibetriebe und -genossenschaften (u. a. Regulierung von Fischbeständen, Besatz mit Europäischem Aal). Zudem benennt die Regierung acht im Zeitraum 2019 bis 2025 beantragte, aber nicht bewilligte Vorhaben mit jeweiliger Begründung (teils Rückzug des Antrags, teils Ablehnung wegen fehlender Förderfähigkeit). Zur vierten Frage listet die Regierung die zwölf Mitglieder des Landesfischereibeirats mit Namen und vertretener Institution auf, berufen durch die oberste Fischereibehörde für jeweils fünf Jahre gemäß § 37 BbgFischG und § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Fischereibeiräte.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/3223); die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Rechtsgrundlage ist § 22 Absatz 2 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG). Der Fragesteller verweist auf Angaben des BUND Brandenburg zu früherer Förderung von Verbandsstrukturen und des Magazins „Der Märkische Angler“; dies ist eine von der Fragestellung zugeschriebene Angabe, keine eigene Feststellung der Landesregierung in der Antwort.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3345, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.