Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Wohngeld - Wohngeldbezieher im Land Brandenburg

2. September 2026Dokument 8/3346 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf, Jenny Meyer
WohngeldWohngeldbezieherBearbeitungszeitenWohngeldstellenMietkosten

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der BSW-Fraktion befasst sich mit der Zahl der Wohngeldbezieher im Land Brandenburg in den Jahren 2024 und 2025, den damit verbundenen Kosten sowie der personellen Ausstattung der zuständigen Wohngeldstellen. Hintergrund ist laut den Fragestellern ein Gesetzentwurf des Bundes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldes, der nach ihrer Einschätzung zu Kürzungen und einer Verdrängung von Anspruchsberechtigten in andere Sicherungssysteme führen könnte. Die Landesregierung antwortet mit konkreten Zahlen zu Haushalten, Ausgaben und Verwaltungsmaßnahmen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Wohngeldbezieher im Land Brandenburg, insbesondere Ein-Personen-Rentner-Haushalte, Familien und Alleinerziehende, sowie die kommunalen Wohngeldstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die für die Bearbeitung der Anträge zuständig sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: 1) Wie viele Haushalte erhielten 2024 und 2025 Wohngeld, aufgeschlüsselt nach Jahr, Landkreis/kreisfreier Stadt und sozialer Stellung der Haushalte? 2) Wie hoch waren die Gesamtauszahlungen des Landes in diesem Zeitraum, aufgeschlüsselt nach Landkreisen? 3) Wie hoch waren die durchschnittlichen monatlichen Wohngeldleistungen pro Haushalt und wie könnte sich dieses Niveau bei Inkrafttreten des Bundesgesetzentwurfs entwickeln? 4) Welche Erkenntnisse liegen zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen 2024 und 2025 vor? 5) Welche Maßnahmen wurden seit 2023 zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten ergriffen? 6) Wie viele zusätzliche Stellen wurden seit Einführung des Wohngeld-Plus in den einzelnen Wohngeldstellen mit Landesunterstützung geschaffen und wie viele davon besetzt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit folgenden Zahlen: Zum 31.12.2024 erhielten 49.465 Haushalte Wohngeld, zum 31.12.2025 waren es 53.270. Der Anteil reiner Wohngeldhaushalte lag beide Jahre bei 98 Prozent. 2024 zahlte das Land 148.560.214,24 Euro Wohngeld (davon 74.280.107,12 Euro Bundeserstattung), 2025 waren es 157.849.925,87 Euro (davon 78.924.962,94 Euro Erstattung). Eine Aufschlüsselung der Ausgaben nach Landkreisen liegt der Landesregierung nicht vor. Zu einer voraussichtlichen Entwicklung des durchschnittlichen Wohngeldes nach Inkrafttreten des Bundesgesetzentwurfs liegen keine Informationen vor, Prognosen könnten nicht getroffen werden. Die Landesregierung geht von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen ab vollständiger Antragsunterlage aus; vollständige Vergleichsdaten zur Entwicklung 2024/2025 lägen nicht vor, das Bild der Wohngeldbehörden sei uneinheitlich. Zu Maßnahmen seit 2023 verweist die Landesregierung auf eine frühere Antwort (Drucksache 7/9624): u.a. Neueinstellungen, Arbeitszeiterhöhungen, verbesserte Arbeitsorganisation sowie Erleichterungen durch Verwaltungshinweise des Bundes (formlose Antragstellung, Verzicht auf Plausibilitäts- und Vermögensprüfung, verlängerte Bewilligungszeiträume). Zu Frage 6 liefert die Landesregierung eine detaillierte, nach Kommunen/Landkreisen gegliederte Übersicht neu geschaffener und besetzter Stellen basierend auf Zuarbeiten von 30 der 39 Wohngeldbehörden; wie die Stellen konkret finanziert wurden, sei der Landesregierung nicht bekannt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Sven Hornauf und Jenny Meyer (BSW-Fraktion) eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Infrastruktur und Landesplanung erteilt. Die Landesregierung verweist auf die Statistischen Berichte Wohngeld im Land Brandenburg 2024 und 2025 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sowie auf frühere Drucksachen (7/9186, 7/9624, 8/2858, 8/3197, 8/3346-Vorgänger Kleine Anfrage Nr. 1075 und Nr. 1128). Die Fragesteller formulieren in ihrer Vorbemerkung eigene Einschätzungen zu den Auswirkungen des Bundesgesetzentwurfs zur Wohngeldreform (u.a. die Behauptung, rd. 163.000 Haushalte würden deutschlandweit künftig auf SGB-II/SGB-XII-Leistungen angewiesen sein); dies sind Angaben der Fragesteller, keine eigenen Feststellungen der Landesregierung. Laut den Fragestellern hatte die Landesregierung den Gesetzentwurf zuvor als 'abgewogen' bezeichnet (Kleine Anfrage Nr. 1128 vom 30.07.2026).

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3346, Wahlperiode 8, eingereicht 2. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.