📝 Krankenhausplanung - Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen als Chance für den ländlichen Raum - wohnortnahe Krankenhausstandorte weiterentwickeln und Versorgung sichern
📋 Worum geht es?
Der Antrag der WfB-Gruppe befasst sich mit der Weiterentwicklung von Krankenhausstandorten in Brandenburg zu sogenannten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (süV). Diese neue Versorgungsform soll stationäre, ambulante und pflegerische Angebote miteinander verbinden, insbesondere an kleineren Krankenhausstandorten im ländlichen Raum. Hintergrund ist eine im August 2026 zwischen GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherung geschlossene Vergütungsvereinbarung, die ab 2027 eine konkrete Finanzierungsgrundlage für süV schafft.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind kleinere Krankenhausstandorte im ländlichen Raum Brandenburgs, die dort lebende Bevölkerung, Krankenhausträger, Landkreise und kreisfreie Städte, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, niedergelassene Haus- und Fachärzte, Medizinische Versorgungszentren, Arztnetze sowie ambulante und pflegerische Leistungserbringer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die WfB-Gruppe fordert die Landesregierung auf: 1. im Rahmen der Krankenhausplanung zu prüfen, welche Krankenhausstandorte für eine Weiterentwicklung zu süV geeignet sind; 2. dabei die Bedingungen des ländlichen Raums, Erreichbarkeit, demografische Entwicklung und ärztliche Versorgung zu berücksichtigen; 3. gemeinsam mit Krankenhausträgern, Landkreisen, kreisfreien Städten und der Kassenärztlichen Vereinigung Versorgungskonzepte zu entwickeln und die Einbindung von Ärzten, Versorgungszentren, Arztnetzen und Pflegeleistungen zu prüfen; 4. zu prüfen, welche Mittel des Krankenhaustransformationsfonds und weiterer Förderinstrumente genutzt werden können; 5. sicherzustellen, dass eine bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Versorgung im Mittelpunkt der Entscheidungen steht.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag verweist auf eine im August 2026 geschlossene Vergütungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherung, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt und zunächst für die Jahre 2027 bis 2029 gilt. Vorgesehen sind laut Antrag eine jährliche Strukturpauschale von 182.734 Euro je finanzierungsrelevantem Bett sowie eine Sachkostenpauschale von 95 Euro je berücksichtigungsfähigem vollstationären Belegungstag, zuzüglich möglicher weiterer Zuschläge. Berücksichtigt werden laut Antrag höchstens 50 finanzierungsrelevante Betten je Einrichtung. Die Strukturfinanzierung ist an eine Mindestaktivität gekoppelt: Grundsätzlich sind 30 stationäre Behandlungsfälle je finanzierungsrelevantem Bett und Jahr vorgesehen; bei Unterschreitung kann die Strukturpauschale reduziert werden. Die WfB-Gruppe vertritt die Position, dass süV nicht lediglich als Instrument zum Abbau stationärer Kapazitäten verstanden werden dürfen, sondern vorhandene Strukturen erhalten und weiterentwickeln sollen, und dass Brandenburg diese Versorgungsform aktiv gestalten solle.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der WfB-Gruppe im Landtag Brandenburg, eingegangen am 04.09.2026, ausgegeben am 07.09.2026. Der Antrag bezieht sich auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und weitere Anpassungen der Krankenhausreform, die die gesetzlichen Voraussetzungen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen schufen, sowie auf die laufende Neuaufstellung der Krankenhausplanung in Brandenburg. Eine Antwort oder Stellungnahme der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor; es handelt sich um einen Beschlussantrag, keine Anfrage.