❓ Lehrerbedarf - Aktueller Umgang mit dem Lehrermangel
📋 Worum geht es?
Die Anfrage bezieht sich auf Aussagen des Bildungsministers zum Schuljahresbeginn, der einen Lehrermangel bestätigt und erklärt hatte, mit der Vertretungsreserve 3 % des Stundenvolumens für Krankheitsausfälle abdecken zu können. Der Fragesteller verweist zudem auf eine Aussage des GEW-Vorsitzenden, wonach der aktuelle Krankenstand 10 % des Stundenvolumens betrage. Thema sind außerdem Instrumente wie freiwillige Mehrarbeit und Nebentätigkeiten von Lehrkräften, mit denen der Unterrichtsausfall verringert werden soll, sowie Fälle, in denen Lehrkräften eine arbeits- und tariflich zulässige Nebentätigkeit verwehrt worden sein soll.
👥 Wer ist betroffen?
Lehrkräfte im Landesdienst Brandenburgs, Schulämter, das Bildungsministerium sowie Schülerinnen und Schüler, die vom Unterrichtsausfall betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie hoch waren/sind die Vertretungsreserven und der krankheitsbedingte Unterrichtsausfall (in % des Stundenvolumens, landesweit und nach Schulämtern) zu Schuljahresbeginn und aktuell? 2) Wie viele Beschäftigungsverhältnisse mit Mehrarbeit über die Pflichtstundenzahl hinaus bestehen seit dem Schuljahr 2018/2019, aufgeschlüsselt nach Land und Schulämtern, und welche Stundenvolumina ergeben sich daraus? 3) Wie viele Anträge auf solche Mehrarbeit wurden abgelehnt und aus welchen Gründen? 4) Wie viele Lehrkräfte sind neben einer anderweitigen hauptberuflichen Beschäftigung von mindestens 30 Wochenstunden im Landesdienst tätig und welche Stundenvolumina ergeben sich? 5) Wie viele entsprechende Nebentätigkeitsanträge wurden ganz oder teilweise abgelehnt? 6) Welche Gründe lagen diesen Ablehnungen zugrunde? 7) Welche Vorschriften oder Regularien liegen der beschriebenen Beschäftigungspraxis und den Ablehnungen zugrunde?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht. Laut Fragesteller erklärte der Bildungsminister am Tag des Schuljahresbeginns, mit der Vertretungsreserve 3 % des Stundenvolumens für Krankheitsausfälle abdecken zu können; laut Fragesteller nannte der GEW-Vorsitzende am selben Tag einen Krankenstand von 10 % des Stundenvolumens. Eine Antwort der Landesregierung mit eigenen Zahlen liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Anfrage bezieht sich auf Zeiträume ab dem Schuljahr 2018/2019.