❓ Unternehmensgründung - 100 %-Eigenkapital-Förderung von Unternehmensgründungen
📋 Worum geht es?
Das Land Brandenburg fördert Unternehmens- und Existenzgründungen über Zuschüsse, Förderdarlehen, Bürgschaften und weitere Finanzierungsangebote. Die Fragesteller wollen wissen, in welchem Umfang dabei auch Gründungsvorhaben unterstützt werden, bei denen die Gründer selbst kein eigenes Eigenkapital einbringen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Existenz- und Unternehmensgründer in Brandenburg, die Landesregierung, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie weitere landeseigene bzw. landesbeteiligte Förderinstitutionen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1. Wie viele Unternehmens- und Existenzgründungen wurden seit 2015 durch Landesförderprogramme, die ILB oder andere landeseigene bzw. landesbeteiligte Institutionen gefördert, bei denen die Gründer zum Zeitpunkt der Bewilligung kein eigenes Eigenkapital eingebracht haben (aufgeschlüsselt nach Jahren, Förderprogramm, Anzahl der Fälle und, soweit erfasst, Branchen)? 2. Wie hoch waren bei diesen Gründungen das jeweilige förderfähige bzw. finanzierte Gesamtvolumen und die eingesetzten öffentlichen Mittel, aufgeschlüsselt nach Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften und sonstigen Instrumenten sowie nach Jahren, einschließlich höchstem und durchschnittlichem öffentlichen Finanzierungsbetrag je Gründung? 3. Wie viele dieser Unternehmen sind weiterhin wirtschaftlich tätig, bei wie vielen kam es zu Insolvenz, Liquidation, Einstellung der Geschäftstätigkeit oder einem Ausfall öffentlicher Darlehen, Bürgschaften bzw. Fördermittel, und in welcher Gesamthöhe sind daraus bislang finanzielle Ausfälle für das Land Brandenburg, die ILB oder andere öffentliche Stellen entstanden?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde am 07.09.2026 vom Abgeordneten Steffen John (AfD-Fraktion) eingereicht und am selben Tag ausgegeben (Drucksache 8/3351). Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen, Fristen oder Kosten ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.