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BrandenburgAntragBündnis Sahra Wagenknecht

📝 Kraftstoffpreis - Verbraucher wirksam schützen: Verstöße gegen die "12-Uhr-Regel" endlich im Land Brandenburg ahnden!

8. September 2026Dokument 8/3355 · WP 8Brandenburg
Kraftstoffpreise12-Uhr-RegelTankstellenBußgeldVerbraucherschutz

📋 Worum geht es?

Der Antrag befasst sich mit der sogenannten „12-Uhr-Regel“ des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes (KPAnG), die seit dem 1. April 2026 Tankstellenbetreibern und Mineralölunternehmen nur noch eine Preiserhöhung pro Tag um 12.00 Uhr erlaubt. Verstöße können laut Gesetz mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die Fraktion thematisiert, dass Brandenburg nach ihrer Darstellung bislang keine funktionierenden Verwaltungsstrukturen zur Prüfung und Ahndung solcher Verstöße geschaffen habe.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Tankstellenbetreiber und Mineralölunternehmen als Preishoheitsinhaber, die Landesverwaltung Brandenburg (insbesondere das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz), die Landkreise und kreisfreien Städte sowie laut Antragstellern die Brandenburger Autofahrer, insbesondere Pendler.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fraktion fordert: 1. Die Landesregierung solle unverzüglich die Voraussetzungen für Prüfung und Ahndung von Verstößen gegen § 2 Abs. 1 KPAnG auf Landesebene schaffen, analog zu Niedersachsen, und den flächendeckenden Vollzug sicherstellen. 2. Die Landesregierung solle sich auf Bundesebene für eine zentrale Verfolgung der Ordnungswidrigkeitsverfahren einsetzen und im Bundesrat eine Initiative ergreifen, um den Bußgeldrahmen am Maßstab der wirtschaftlichen Vorteile der Verstöße effektiv zu erhöhen.

🔎 Konkrete Inhalte

Laut Antragstellern hat Niedersachsen seit Juli 2026 bereits mehrere tausend Fälle verwarnt und sanktioniert, während Brandenburg die verwaltungsorganisatorischen Voraussetzungen zur Umsetzung des KPAnG nach eigener Darstellung noch nicht geschaffen habe. Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 1203 (zuvor Nr. 1062 mit Drucksache 8/3022, vgl. Drucksache 8/3275) gehe hervor, dass das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) als „(vorübergehend) zuständige Landesbehörde“ gegenüber dem Bundeskartellamt benannt wurde. Die Fraktion verweist zudem auf Daten der Markttransparenzstelle vom 4. August 2026, die laut Antragstellern für Juli weiterhin zahlreiche Verstöße zeigten, sowie auf Verwarngelder von 55 Euro als Beispiel für aus ihrer Sicht zu geringe Sanktionen. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor.

⚡ Einordnung

Antragstellerin ist die BSW-Fraktion. Das Dokument ist ein Antrag, keine beantwortete Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Genannt werden: Inkrafttreten des KPAnG am 1. April 2026, ein möglicher Bußgeldrahmen bis 100.000 Euro nach § 3 KPAnG, ein Beispielbetrag von 55 Euro Verwarngeld, sowie Bezüge auf die Drucksachen 8/3022 und 8/3275 sowie die Kleinen Anfragen Nr. 1062 und 1203. Die Bewertung, dass Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland bereits Verstöße ahnden, sowie die Einschätzung zur Lage in Brandenburg stammen von den Antragstellern selbst.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3355, Wahlperiode 8, eingereicht 8. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.