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BrandenburgAntragAfD

📝 Krankenhaus - Patientensicherheit geht vor: qualitativ hochwertige Notfallversorgung und Geburtshilfe vor Ort gewährleisten

8. September 2026Dokument 8/3357 · WP 8Brandenburg
GeburtshilfeKrankenhausreformNotfallversorgungGefäßchirurgieVersorgungssicherheit

📋 Worum geht es?

Die AfD-Fraktion thematisiert die Schließung von Geburtshilfestationen und Fachabteilungen in Brandenburg im Zuge der Krankenhausreform. Konkret geht es um die angekündigte Schließung der Geburtsstation in Bernau, die bereits erfolgte Schließung der Gynäkologie und Geburtshilfe am St. Josefs-Krankenhaus Potsdam sowie die Verlagerung der Gefäßchirurgie vom Klinikum Ernst von Bergmann zum St. Josefs-Krankenhaus. Die Fraktion fordert, dass solche Strukturveränderungen nicht erfolgen dürfen, bevor eine mindestens gleichwertige Versorgung an anderer Stelle nachweisbar sichergestellt ist.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind laut Antragstellern Schwangere und Gebärende in Brandenburg, insbesondere in ländlichen Regionen wie dem Boitzenburger Land und der Uckermark, Patientinnen mit Endometriose in Potsdam, Dialyse- und Shunt-Patienten am Klinikum Ernst von Bergmann sowie Ärzte, Hebammen und Pflegekräfte, die laut Antragstellern durch die Schließungen ihren Arbeitsplatz verlieren könnten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Landesregierung wird aufgefordert: 1. Versorgungs- und Patientensicherheit zum maßgeblichen Entscheidungskriterium der Krankenhausreform zu machen; 2. die Planungs-, Auskunfts- und Aufsichtsmöglichkeiten nach §§ 11–14 BbgKHEG konsequent zu nutzen und sich nicht allein auf Angaben der Krankenhausträger zu verlassen; 3. bei der Gefäßchirurgie am Klinikum Ernst von Bergmann die Notfallversorgung für Shunt- und Dialysepatienten sicherzustellen und Auswirkungen auf das Shunt-Referenzzentrum zu prüfen; 4. die frühere 30/40-Minuten-Erreichbarkeitsvorgabe für Brandenburg als Versorgungsziel neu festzulegen und Geburtskliniken in Nachbarländern einzubeziehen; 5. sich für den Erhalt der Geburtsstation Bernau einzusetzen; 6. sich gegen Schließungen wirtschaftlich tragfähiger, gut ausgelasteter Kliniken ohne nachgewiesenen Qualitätsgewinn einzusetzen; 7. vor Umstrukturierungen einen öffentlichen Versorgungscheck vorzulegen; 8. sich für die Weiterbeschäftigung betroffener Fachkräfte in Brandenburg einzusetzen; 9. Transparenz über den fünften Krankenhausplan herzustellen; 10. dem zuständigen Ausschuss regelmäßig über Leistungskonzentrationen zu berichten.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern ausschließlich Feststellungen und Forderungen der AfD-Fraktion. Die Fraktion führt an: Seit 2021 wurden laut Antragstellern sieben Geburtshilfen in Brandenburg geschlossen, mit Bernau drohe die achte Schließung zum 1. Oktober 2026. Laut Antragstellern erreichen landesweit nur noch 90,5 % der Frauen zwischen 15 und 49 Jahren innerhalb von 40 Minuten eine stationäre Geburtshilfe, im Boitzenburger Land würden Fahrzeiten von bis zu 89 Minuten ausgewiesen. Der vierte Krankenhausplan sah laut Antrag noch 25 geburtshilfliche Standorte vor, zum 1. August 2026 weise die Landesregierung nur noch 19 Standorte mit Versorgungsauftrag aus, bei Schließung von Bernau blieben rechnerisch 17 tatsächlich betriebene Standorte. Am St. Josefs-Krankenhaus kamen laut Antrag 2025 noch 632 Kinder zur Welt, die Bettenauslastung habe 2023 bei 81,2 %, 2024 bei 84,4 % und 2025 bei 78,3 % gelegen; eine Petition gegen die Schließung habe laut Antrag mehr als 16.500 Unterschriften gesammelt. Die Fraktion verweist darauf, dass Gesundheitsminister René Wilke laut Antrag in der AASGZ-Sondersitzung vom 24. Juli 2026 erklärt habe, drei Gefäßchirurgen blieben für Notfälle am Klinikum Ernst von Bergmann, während planbare Eingriffe ins St. Josefs-Krankenhaus verlagert würden. Die Fraktion macht geltend, dass das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) die früheren 30/40-Minuten-Fahrzeitgrenzen des KHVVG gestrichen habe, die Landesbehörde aber bis Ende 2026 einen eigenen Beurteilungsspielraum nutzen könne.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der AfD-Fraktion. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um einen Antrag und nicht um eine Anfrage handelt. Der Antrag verweist auf das Brandenburgische Krankenhausentwicklungsgesetz (BbgKHEG, §§ 1, 11–14, 12), das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), § 6a KHG sowie Anlage 1 zu § 135e SGB V. Die Fraktion zitiert eine Aussage von Gesundheitsminister René Wilke aus der AASGZ-Sondersitzung vom 24. Juli 2026 sowie eine von ihr genannte Petition mit über 16.500 Unterschriften gegen die Schließung der Geburtsstation am St. Josefs-Krankenhaus.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3357, Wahlperiode 8, eingereicht 8. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.