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BrandenburgAntragAfD

📝 Grenzüberschreitender Verkehr - Die Ostbahn zu einem entscheidungsreifen Ausbauprojekt entwickeln - Brandenburg muss die Planungs-, Finanzierungs- und Bewertungsgrundlagen schaffen

8. September 2026Dokument 8/3358 · WP 8Brandenburg
OstbahnSchienenverkehrgrenzüberschreitender VerkehrBedarfsplan SchieneTEN-V

📋 Worum geht es?

Der Antrag befasst sich mit der Ostbahn, einer Bahnstrecke zwischen Berlin und der deutsch-polnischen Grenze. Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, die planerischen, wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen zu schaffen, damit die Strecke zu einem entscheidungsreifen Ausbauprojekt wird. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung laut Antragstellern die Ostbahn bislang nur dem „Potenziellen Bedarf“ des Bedarfsplans Schiene zuordnet und eine Hochstufung in den „Vordringlichen Bedarf“ mangels ausreichender prognostizierter Nachfrage ablehnt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Region entlang der Ostbahn in Brandenburg, die Länder Berlin und Brandenburg, der Bund (Bundesministerium für Verkehr, Bundesministerium der Verteidigung), die Deutsche Bahn (DB InfraGO), polnische Stellen sowie die in der „Interessengemeinschaft Ostbahn“ zusammengeschlossenen Bürgermeister der anliegenden Kommunen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Landesregierung soll unter anderem: vorliegende Untersuchungen und die Grundlagenplanung von DB InfraGO zusammenführen und zu einer Bewertungsgrundlage ausbauen; den volkswirtschaftlichen Nutzen der Ostbahn als Ausweich- und Redundanzstrecke zum Korridor Berlin–Frankfurt (Oder) untersuchen; die sicherheits- und verteidigungspolitische Bedeutung mit Bund und Bundeswehr prüfen; auf Berücksichtigung im Militäreisenbahn-Grundnetz hinwirken; einen abgestimmten Ausbau- und Zeitplan mit Kostenangaben erarbeiten; die Förderfähigkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) prüfen; ein grenzüberschreitendes Verkehrsszenario für 2040/2050 mit Polen entwickeln; eine Strategie zur Aufnahme in das TEN-V-Netz erarbeiten; europäische Förderprogramme prüfen; sich für eine veränderte Bewertungsmethodik auf Bundesebene einsetzen; bis zum 30. September 2027 eine „Gesamtstrategie Ostbahn“ vorlegen; und jährlich zum Ende des ersten und dritten Quartals dem Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung berichten.

🔎 Konkrete Inhalte

Die Antragstellerin AfD-Fraktion verweist darauf, dass die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 21/6676 mitgeteilt habe, die Ostbahn befinde sich derzeit nur im „Potenziellen Bedarf“ des Bedarfsplans für Schienenwege, da aus Sicht des Bundes keine ausreichend prognostizierte Nutzernachfrage für eine Hochstufung in den „Vordringlichen Bedarf“ bestehe. Die Fraktion nennt als Positionen anderer Akteure: Der Ministerpräsident habe dem Bund laut einem zitierten Medienbericht eine Blockade des Ostbahn-Ausbaus vorgeworfen; die „Interessengemeinschaft Ostbahn“ (Bürgermeister der anliegenden Kommunen) fordere einen vollständigen zweigleisigen Ausbau, die Aufnahme in den „Vordringlichen Bedarf“ sowie die Aufnahme ins TEN-V-Netz. Die AfD-Fraktion bewertet diese Forderungen und Vorwürfe als nicht zielführend ohne belastbare Datengrundlage und schlägt stattdessen die im Antrag genannten konkreten Prüf- und Planungsschritte vor. Verwiesen wird zudem auf eine im Oktober 2024 von den Ländern Berlin und Brandenburg, der Woiwodschaft Lebus und dem VBB unterzeichnete Positionspapier sowie auf eine Antwort des Berliner Senats (Drucksache 19/20148) und auf die DB-InfraGO-Grundlagenplanung im Auftrag von Berlin und Brandenburg.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Antrag von der AfD-Fraktion am 08.09.2026 (Drucksache 8/3358). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um einen Antrag und nicht um eine Anfrage handelt. Genannte Frist: Die geforderte „Gesamtstrategie Ostbahn“ soll spätestens zum 30. September 2027 dem Landtag vorgelegt werden; danach ist ein Berichtsrhythmus jährlich zum Ende des ersten und dritten Kalenderquartals vorgesehen. Das Dokument verweist auf die Bundestagsdrucksache 21/6676, die Berliner Drucksache 19/20148 sowie ein im Oktober 2024 unterzeichnetes Positionspapier der Länder Berlin, Brandenburg, der Woiwodschaft Lebus und des VBB.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3358, Wahlperiode 8, eingereicht 8. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.