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BrandenburgBericht

📊 Öffentliche Finanzplanung - Finanzplan des Landes Brandenburg 2026 bis 2030

8. September 2026Dokument 8/3360 · WP 8Brandenburg
FinanzplanungHaushaltNettokreditaufnahmeSchuldenstandSteuereinnahmen

📋 Worum geht es?

Das Dokument ist die vom Ministerium der Finanzen aufgestellte und von der Landesregierung beschlossene fünfjährige Finanzplanung für das Land Brandenburg für die Jahre 2026 bis 2030. Sie stellt gemäß gesetzlicher Vorgaben (§ 9 StWG, § 50 HGrG, §§ 28, 29, 31 LHO) die voraussichtliche Entwicklung von Einnahmen, Ausgaben, Verschuldung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dar. Für 2026 entspricht der Plan dem beschlossenen Haushaltsgesetz 2025/2026, für 2027/2028 dem Regierungsentwurf zum Haushaltsplan vom 1. September 2026; die Jahre 2029 und 2030 bilden die eigentliche mittelfristige Finanzplanung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Landeshaushalt Brandenburgs, die Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich, sowie alle Bereiche der Landesverwaltung, deren Ausgaben (Personal, Sachaufwand, Investitionen, Zinsen) im Plan erfasst werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Als Unterrichtung der Landesregierung enthält das Dokument keine Forderungen einer Fraktion, sondern stellt die geplante Entwicklung der öffentlichen Finanzen dar, einschließlich der Einnahmenstruktur, der Ausgabenstruktur, des Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“, der Schuldenstands- und Zinsentwicklung sowie der Finanzbeziehungen zu den Kommunen.

🔎 Kernergebnisse

Der vorliegende Textauszug besteht überwiegend aus Inhalts-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis sowie der Einleitung zu den gesetzlichen Grundlagen der Finanzplanung; die konkreten Zahlenwerte zu Einnahmen, Ausgaben, Nettokreditaufnahme, Schuldenstand und Investitionsquote sind in den im Dokument genannten Tabellen (u. a. Tabelle 4.2 bis 4.5, 5.1 bis 5.14, Tabellenanhang 1–8) enthalten, die im vorliegenden Auszug nicht im Wortlaut vorliegen.

⚡ Einordnung

Das Dokument ist eine Unterrichtung der Landesregierung (Drucksache 8/3360), eingegangen und ausgegeben am 08.09.2026, erstellt vom Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg. Rechtsgrundlagen sind § 9 Abs. 1 und 2 sowie § 14 StWG, § 50 Abs. 3 und 5 HGrG und §§ 28, 29, 31 LHO. Die Angaben für 2026 beruhen auf dem Haushaltsgesetz 2025/2026 vom 23.06.2025, die Angaben für 2027/2028 auf dem Regierungsentwurf zum Haushaltsplan 2027/2028 (KV 306/26) vom 1. September 2026.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3360, Wahlperiode 8, eingereicht 8. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.