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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Wasserentnahmeentgelt - Gestaffelte Wasserpreise auch für Brandenburg?

8. September 2026Dokument 8/3361 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
TrinkwasserpreiseWasserentnahmeentgeltKommunalabgabengesetzWassersparenGebührensatzung

📋 Worum geht es?

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat laut den Fragestellern am 30.08.2026 vorgeschlagen, im dortigen Kommunalabgabengesetz (KAG) sozial und verbrauchsabhängig gestaffelte Mengenentgelte für Trinkwasser zu erlauben, damit Kommunen Anreize zum Wassersparen setzen können. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass der Rechtsrahmen in Brandenburg – insbesondere § 6 Abs. 2 BbgKAG mit dem Grundsatz der Leistungsproportionalität – eine solche Staffelung nach Auslegung der brandenburgischen Verwaltungsgerichte derzeit ausschließt. Die Anfrage bezieht sich zudem auf die laufende Erhöhung des Wassernutzungsentgeltes im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes, die die Landesregierung nach Darstellung der Fragesteller mit dem Ziel sparsamerer Wasserverwendung begründet hat.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen wären Kommunen und Trinkwasserversorger in Brandenburg, private Haushalte als Wasserverbraucher sowie Großverbraucher wie Rechenzentren und Kraftwerke, die laut den Fragestellern von einer differenzierten Entgeltregelung erfasst werden könnten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet sie die baden-württembergische Initiative zu sozial und verbrauchsabhängig gestaffelten Mengenentgelten mit kommunaler Ausgestaltungskompetenz? 2. Wie bewertet sie die aktuelle Rechtslage nach § 6 Abs. 2 BbgKAG zu einer solchen Staffelung? 3. Beabsichtigt sie, eine entsprechende Staffelungsmöglichkeit im BbgKAG einzuführen, und wenn ja mit welchem Zeitplan und Umfang, wenn nein aus welchen Gründen? 4. Hält sie die derzeit geplante unterschiedslose Erhöhung des Wassernutzungsentgeltes für eine effektivere Möglichkeit zur Lenkung des Verbrauchsverhaltens? 5. Welche alternativen Regelungsmodelle sieht sie für gestaffelte Mengenentgelte bei der Trinkwasserversorgung?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht. Die Fragesteller verweisen auf einen Vorschlag der Landesregierung Baden-Württemberg vom 30.08.2026 zum dortigen KAG sowie auf ein Zitat der (baden-württembergischen) Umweltministerin: „Wer viel verbraucht, soll mehr zahlen.“ Als geltende Rechtslage in Brandenburg nennen die Fragesteller § 6 Abs. 2 BbgKAG sowie den Grundsatz der Leistungsproportionalität, dessen Auslegung durch die brandenburgischen Verwaltungsgerichte eine Staffelung derzeit ausschließe. Zudem wird auf die geplante Erhöhung des Wassernutzungsentgeltes im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes verwiesen. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3361, Wahlperiode 8, eingereicht 8. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.