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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Software - Bleibt Palantir für Brandenburg im Rennen?

4. September 2026Dokument 8/3363 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
AnalysesoftwareKünstliche IntelligenzDatenschutzPolizeigesetzMarkterkundung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die mögliche Beschaffung der Überwachungs- und Analysesoftware Palantir für Brandenburg. Der Fragesteller verweist darauf, dass mehrere europäische Behörden und Geheimdienste – laut seinen Angaben etwa der französische Inlandsgeheimdienst, Scotland Yard, die Londoner Metropolpolizei, der NHS, das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Cyber-Abwehr der Bundeswehr – sich gegen Palantir entschieden oder von der Software zurückgezogen hätten. Die Landesregierung antwortet auf Fragen zum Stand des Markterkundungsverfahrens, zu möglichen Kosten, zum Datenschutz und zum Zeitplan für gesetzliche Ermächtigungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, das Ministerium des Innern und für Kommunales, die Polizei Brandenburg sowie potenziell Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit Datenschutzfragen bei polizeilicher Datenanalyse.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: Wie ist der Stand der Markterkundung seit der vorherigen Antwort (8/2288) und wie bewertet die Landesregierung den möglichen Einsatz von Palantir? Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den von ihm genannten Absagen anderer Behörden gegenüber Palantir? Haben diese Fälle Auswirkungen auf die Überlegungen zur Anschaffung einer Analysesoftware für Brandenburg? Mit welchen einmaligen Anschaffungskosten, Folgekosten und dauernden Unterhaltungskosten rechnet die Landesregierung, auch speziell für Palantir im Vergleich zu anderen Bundesländern? Welche Absicherungen sind gegen einen „Ausbruch“ der KI oder Kompromittierung von Systemen geplant? Wann ist mit Gesetzentwürfen für die nötigen gesetzlichen Ermächtigungen zu rechnen und sollen diese mit der Modernisierung des Polizeigesetzes verbunden werden? Wie will die Landesregierung Datenschutzbedenken begegnen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das Bundesministerium des Innern im Rahmen des Programms „Polizei 20/20“ (P20) derzeit mögliche Lösungen für ein einheitliches Datenanalyseinstrument testet; Ergebnisse der Softwaretests lägen noch nicht vor. Die Landesregierung vertritt die Position, dass europäische oder deutsche Marktanbieter geeignete Softwarelösungen bereitstellen, um Marktwettbewerb zu ermöglichen, und geht davon aus, dass das Bundesministerium im Rahmen von P20 die geäußerten Bedenken berücksichtigt. Zu den von den Fragestellern genannten Absagen anderer Behörden verweist die Landesregierung auf das Testverfahren von P20, das eine harmonisierte Lösung anstrebe; Auswahl und Bewertung erfolgten im Rahmen dieses bundesweiten Programms. Zu Kosten (Anschaffung, Folgekosten, Unterhaltung) könne aufgrund unterschiedlicher Lizenzmodelle, Hardwareanforderungen, Betriebsmodelle und kundenspezifischer Anforderungen derzeit keine Kostenprognose getroffen werden. Zu Absicherungsmaßnahmen gegen Systemausfälle wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das Ministerium des Innern und für Kommunales beabsichtigt, einen Gesetzentwurf für eine Befugnis zum Einsatz von Analysesoftware mit KI zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung im Zusammenhang mit der allgemeinen Novellierung des Polizeigesetzes vorzulegen; diese Novellierung sei für die laufende Legislaturperiode geplant. Die Befugnis solle technologieoffen gestaltet werden, um nicht von einem einzelnen Hersteller abhängig zu sein. Zu Datenschutzbedenken verweist die Landesregierung auf ihre Antworten zu den Fragen 1 und 2.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion (Abgeordneter Sven Hornauf) eingereicht; eine Antwort der Landesregierung liegt vor. Die Landesregierung verweist mehrfach auf ihre frühere Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 822 (Drucksache 8/2288) sowie auf die Kleine Anfrage Nr. 1218 (Drucksache 8/3210), auf die dieses Dokument antwortet. Die im Vorbemerkungstext genannten Angaben zu Rückzügen europäischer Behörden von Palantir (u.a. französischer Inlandsgeheimdienst, Scotland Yard, Metropolpolizei London, NHS, Bundesamt für Verfassungsschutz, Cyber-Abwehr der Bundeswehr) sind Behauptungen des Fragestellers unter Verweis auf Medienberichte (t-online, Deutsche Welle, N-TV), nicht von der Landesregierung bestätigte Fakten. Die Landesregierung nennt keine konkreten Zahlen zu Kosten und trifft dazu nach eigener Aussage keine Prognose. Ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Polizeigesetzes mit entsprechender Befugnisregelung ist laut Landesregierung für die laufende Legislaturperiode vorgesehen, ohne konkretes Datum.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3363, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.