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BrandenburgBeschlussempfehlungCDUSPDAfD

✅ Ärztliche Versorgung - Gesetz zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Vorschriften

8. September 2026Dokument 8/3365 · WP 8Brandenburg
Ellen Fährmann
Hausärztliche VersorgungLandärztequoteÄrztemangelländlicher Raummedizinische Versorgungszentren

📋 Worum geht es?

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt berichtet über die Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Brandenburg. Kernstück ist eine Landärztequote als Vorabquote an der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem, über die sich Studienbewerberinnen und -bewerber verpflichten, zehn Jahre hausärztlich in unterversorgten Regionen tätig zu sein. Zusätzlich sollen das Heilberufsgesetz und das Weiterbildungsgesetz für Gesundheitsfachberufe angepasst sowie Kommunen eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für Bürgschaften bei medizinischen Versorgungszentren eingeräumt werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind angehende Ärztinnen und Ärzte, die sich um einen Studienplatz an der Medizinischen Universität Lausitz – Carl Thiem bewerben, die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum Brandenburgs, die Heilberufskammern, Kommunen mit medizinischen Versorgungszentren sowie die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht die Einführung einer Landärztequote, Änderungen am Heilberufsgesetz zur Regelung von Kenntnisprüfungen und Fortbildungen, eine Anpassung an die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie sowie eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht für kommunale Bürgschaften bei medizinischen Versorgungszentren vor. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Änderungsantrag, die Verordnungsermächtigung zur Festlegung der Quotenhöhe gesetzlich zu verankern, den zuständigen Landtagsausschuss bei künftigen Änderungen der Quote stärker einzubinden, eine Mindestarbeitszeit von einer halben Vollzeitstelle festzuschreiben, Vertragsstrafen eindeutig zu regeln und eine verbindliche Evaluation vorzusehen.

🔎 Kernergebnisse

Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Laut Landesregierung ist nach dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung eine Vorabquote von insgesamt höchstens 20 % der Studienkapazität zulässig; der Gesetzentwurf sieht 10 % vor, nach aktuellerem Kenntnisstand der Landesregierung wären bis zu 11 % möglich. Das Saarland hat laut AfD-Fraktion eine Landärztequote von 10,8 %. Die AfD-Fraktion verweist zur Begründung ihres Änderungsantrags darauf, dass in Nordrhein-Westfalen seit 2019 eine Landärztequote bestehe und dort bereits eine zweistellige Zahl von Klagen vor dem Verwaltungsgericht anhängig sei. Das Landärzteprogramm des Landes wurde laut AfD-Fraktion aus Kostengründen von 40 auf 18 Plätze reduziert. Die Landesregierung führt aus, dass Ministerium der Justiz und für Digitalisierung sowie Ministerium des Innern und für Kommunales im Rahmen der Ressortbeteiligung eingebunden waren und eine jährliche Berichterstattung an den Landtag angeboten wird. Die CDU-Fraktion spricht sich für eine höhere Landarztquote von 20 % oder mehr aus. Zur schriftlichen Anhörung gaben sieben Anzuhörende Stellungnahmen ab (Anlagen 2 bis 9, Zeitraum 24.07.2026 bis 19.08.2026); eine weitere Stellungnahme wurde laut Mitteilung der KVBB vom 25.08.2026 im Auftrag der KVBB-Vorsitzenden übermittelt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurden der Gesetzentwurf von der Landesregierung (Drucksache 8/2606 vom 25.03.2026) und ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion (Drucksache 8/2706 vom 21.04.2026); ein weiterer Änderungsantrag der AfD-Fraktion datiert vom 27.08.2026 (Anlage 11), ein gemeinsamer Beschlussvorschlag von SPD- und CDU-Fraktion vom 01.09.2026 (Anlage 12). Die Überweisung an den Ausschuss erfolgte in der 32. Sitzung des Landtages am 22.04.2026. Der Ausschuss beriet in seiner 15. Sitzung am 03.06.2026 erstmals und beschloss einstimmig bei vier Stimmenthaltungen (8:0:4) eine schriftliche Anhörung; die abschließende Beratung fand in der 17. Sitzung am 02.09.2026 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Ellen Fährmann (CDU). Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3365, Wahlperiode 8, eingereicht 8. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.