❓ Krankenhaus - Schließung der Gefäßchirurgie am Klinikum Ernst von Bergmann - auf welcher fachlichen und versorgungsplanerischen Grundlage wurde die neue Versorgungsstruktur bestätigt?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Schließung der Gefäßchirurgie am Klinikum Ernst von Bergmann (KEvB) in Potsdam zum 1. August 2026 und die Konzentration dieser Versorgung am St.-Josefs-Krankenhaus. Der Fragesteller möchte wissen, auf welcher fachlichen, medizinischen und versorgungsplanerischen Grundlage die Krankenhausplanungsbehörde diese neue Versorgungsstruktur bestätigt hat, insbesondere im Hinblick auf Prüfungen des Medizinischen Dienstes und die Bewertung von Leistungsgruppenanträgen im Rahmen des Fünften Krankenhausplanes.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Klinikum Ernst von Bergmann und das St.-Josefs-Krankenhaus in Potsdam, Patientinnen und Patienten mit gefäßchirurgischem Versorgungsbedarf, die Krankenhausplanungsbehörde sowie das zuständige Ministerium.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt unter anderem: Auf welcher Grundlage die Schließung bzw. Verlagerung der Gefäßchirurgie planerisch bestätigt wurde; welche Konzepte, Gutachten oder Risikoanalysen vorlagen; welche Leistungsgruppen KEvB und St.-Josefs-Krankenhaus beantragt hatten und wie der Medizinische Dienst diese bewertete; wann die Prüfergebnisse vorlagen; ob ein schriftliches Notfall- und Versorgungskonzept existierte und ob die darin vorgesehene Vorhaltung von drei Gefäßchirurgen am KEvB Voraussetzung war; ob alle Annahmen zum 1. August 2026 tatsächlich erfüllt waren; und ob die Landesregierung angesichts der bekannt gewordenen Umstände Anlass sieht, die Entscheidung erneut zu überprüfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller führt aus, dass die Landesregierung in früheren Antworten erklärt habe, Strukturveränderungen würden bereits vor Abschluss des Fünften Krankenhausplanes umgesetzt, sofern sie in das Zielbild des Gesundheitsministeriums passten, und dass zum 30. Juli 2026 rund 850 Leistungsgruppenanträge zur Bewertung vorlagen. Der Fragesteller führt weiter aus, dass nach der Schließung Ende August 2026 ein Patient nach einem mutmaßlichen gefäßchirurgischen Notfall verstorben sei; die Umstände seien nicht abschließend geklärt und Gegenstand einer externen Untersuchung. Zudem sei öffentlich bekannt geworden, dass die vorgesehene Vorhaltung von drei Gefäßchirurgen am KEvB nicht realisiert werden konnte.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von André von Ossowski (WfB-Gruppe) eingereicht. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Die Angaben zu rund 850 Leistungsgruppenanträgen (Stand 30. Juli 2026), zur externen Untersuchung des Todesfalls und zur nicht realisierten Vorhaltung von drei Gefäßchirurgen stammen aus der Darstellung des Fragestellers unter Verweis auf frühere Antworten der Landesregierung auf vorangegangene Kleine Anfragen; eine Einzelbelegangabe für diese früheren Drucksachen enthält der Text nicht.