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BrandenburgBericht

📊 E-Government - Evaluierung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes (BbgEGovG) - Bericht gemäß § 18 BbgEGovG

9. September 2026Dokument 8/3368 · WP 8Brandenburg
Danny Eichelbaum
E-GovernmentDigitalisierung der VerwaltungMinderheitenrechteBarrierefreiheitOnline-Zugangsgesetz

📋 Worum geht es?

Der Ausschuss für Recht und Digitalisierung berät den Bericht der Landesregierung zur Evaluierung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes (BbgEGovG), der gemäß § 18 BbgEGovG vorgelegt wurde. Das Gesetz trat am 24. November 2018 in Kraft und wurde 2020 (eID-Karte, elektronische Rechnungsstellung) und 2024 (Open Data, OZG-Nutzerkonten, ELSTER-Verfahren) geändert. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Evaluierungsbericht zur Kenntnis zu nehmen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesverwaltung, Kommunen, Unternehmen und Bürger, die E-Government-Angebote nutzen, sowie insbesondere die sorbische/wendische Minderheit, deren Sprachrechte laut Stellungnahme des Rates für Angelegenheiten der Sorben und Wenden im digitalen Raum der Verwaltung nicht ausreichend berücksichtigt werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, den Bericht der Landesregierung zur Evaluierung des BbgEGovG (Drucksache 8/2452) zur Kenntnis zu nehmen. Der Rat für Angelegenheiten der Sorben und Wenden fordert in seiner Stellungnahme, dass bei künftigen Gesetzesevaluierungen die von Sprachrechten und Barrierefreiheit betroffenen Gruppen zwingend einbezogen werden, und regt eine stärkere Berücksichtigung der sorbischen/wendischen Sprache sowie Sonderzeichen in digitalen Verwaltungsangeboten an. Die BSW-Fraktion regte zusätzlich an, auch die Abbildung polnischer Sonderzeichen zu prüfen.

🔎 Kernergebnisse

Laut Evaluierungsbericht wurde eine repräsentative Umfrage bei fachkundigen Stellen des Landes, Kommunen und Dritten zu den Wirkungen des Gesetzes durchgeführt, die vom Ausschuss fraktionsübergreifend begrüßt wurde. Der Rat für Angelegenheiten der Sorben und Wenden zitiert aus dem Ergebnisbericht (Seite 17 und 18), dass die Themen Barrierefreiheit und Sprachrechte der Sorben und Wenden von den Interviewpartnern praktisch nicht thematisiert wurden und im Rahmen des Evaluierungsprojekts keine Erkenntnisse dazu gewonnen wurden. Der Rat führt als Beispiele an, dass zweisprachige amtliche kommunale Ortsnamen trotz der Vorgaben der Kommunalverfassung kaum umgesetzt würden und dass Landes- und Kommunalbehörden teils IT-Lösungen nutzten (z. B. Stellenausschreibungen über Interamt), die sorbische/wendische Sonderzeichen nicht zulassen. Der Ausschuss beriet in drei Sitzungen (26.03.2026, 04.06.2026, 03.09.2026) und empfahl den Bericht einstimmig ohne Enthaltungen zur Kenntnisnahme.

⚡ Einordnung

Berichterstatter ist der Abgeordnete Danny Eichelbaum (CDU). Grundlage ist der Bericht der Landesregierung, Drucksache 8/2452 vom 25.02.2026, überwiesen an den Ausschuss am 19. März 2026. Dem Ausschuss lag eine Stellungnahme des Rates für Angelegenheiten der Sorben und Wenden vom 18. März 2026 vor (als Anlage beigefügt). Laut Bericht trat das BbgEGovG am 24. November 2018 in Kraft; Änderungsgesetze erfolgten am 27. Oktober 2020 und am 14. Mai 2024. Gemäß § 18 BbgEGovG war die Landesregierung verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2025 zu berichten. Die BSW-Fraktion und die Koalitionsfraktionen (SPD und CDU) griffen laut Bericht die vom Rat für Angelegenheiten der Sorben und Wenden geäußerte Kritik an fehlender Einbeziehung auf. Der Ausschuss und das Ministerium stimmten laut Bericht überein, dass bei der geplanten Novellierung des BbgEGovG alle betroffenen Minderheiten beteiligt werden sollen.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3368, Wahlperiode 8, eingereicht 9. September 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.