📊 Petitionsausschuss: Beschlüsse zu Petitionen (21. bis 25. Sitzung)
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist eine Übersicht des Petitionsausschusses des Landtags Brandenburg gemäß § 12 des Petitionsgesetzes. Es listet Petitionen auf, die in der 21. bis 25. Sitzung des Ausschusses (zwischen dem 9. Juni und dem 8. September 2026) mit Bescheid für erledigt erklärt wurden. Die Liste enthält jeweils Petitionsnummer, Herkunftsort der Petenten und den Betreff der jeweiligen Eingabe.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die einzelnen Petenten aus verschiedenen Orten in Brandenburg und anderen Bundesländern sowie die jeweils zuständigen Behörden, Gerichte, Schulen, Gemeinden und Institutionen, auf die sich die einzelnen Petitionen beziehen (u. a. Justizvollzugsanstalten, Ausländerbehörden, Kommunalaufsichten, Schulen, Krankenkassen und Veterinärämter).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Das Dokument enthält keine Forderung oder Anfrage im eigentlichen Sinne, sondern dokumentiert die vom Petitionsausschuss getroffenen Beschlüsse zu den aufgeführten Einzelpetitionen.
🔎 Kernergebnisse
Laut Dokument wurden die aufgeführten Petitionen in den Sitzungen des Petitionsausschusses vom 9. Juni, 7. Juli, 4. August, 25. August und 8. September 2026 mit Bescheid für erledigt erklärt. Die Themen der einzelnen Petitionen reichen von Lärmbelästigung durch Volksfeste und Feuerwerk über Fragen zu Schulrecht, Einbürgerungsverfahren, Haftbedingungen, Windkraftplanungen bis hin zu Beschwerden über behördliches Verhalten; konkrete Inhalte der jeweiligen Bescheide oder Begründungen werden im vorliegenden Auszug nicht wiedergegeben.
⚡ Einordnung
Das Dokument ist eine Übersicht (Übersicht 6) des Petitionsausschusses, eingegangen und ausgegeben am 10.09.2026, Drucksache 8/3369. Es bezieht sich auf die 21. bis 25. Sitzung des Petitionsausschusses der 8. Wahlperiode. Rechtsgrundlage ist § 12 des Petitionsgesetzes (PetG). Eine einreichende Fraktion ist nicht genannt, da es sich um einen Ausschussbericht handelt. Konkrete Zahlen zu Kosten oder Fristen werden im vorliegenden Textauszug nicht genannt.