📄 Schüler - Kriminalisierung von Schülern auf Grundlage des § 64a BbgSchulG
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller berichtet, ihm sei zugetragen worden, dass seit Schuljahresbeginn an mindestens einem Oberstufenzentrum (OSZ) im Landkreis Dahme-Spreewald Schulleiter Schülern Anzeigen angedroht hätten, weil diese AfD-Fraktions-Kugelschreiber benutzt hätten. Er bezieht sich dabei auf § 64a des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) und fragt nach der Bewertung dieses Vorgehens durch die Landesregierung.
👥 Wer ist betroffen?
Schülerinnen und Schüler sowie Schulleitungen an mindestens einem Oberstufenzentrum (OSZ) im Landkreis Dahme-Spreewald; das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt die Landesregierung: Wie bewertet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport das Vorgehen der Schulleitungen, Schülern wegen des Benutzens von AfD-Fraktions-Kugelschreibern Anzeigen anzudrohen, vor dem Hintergrund der bestehenden schulgesetzlichen Regelung (§ 64a BbgSchulG)?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage im Rahmen der Fragestunde; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht vom Abgeordneten Benjamin Filter (AfD-Fraktion) als Frage Nr. 500 der Fragestunde, Drucksache 8/3371, ausgegeben am 11.09.2026. Der Sachverhalt zum angedrohten Anzeigen durch Schulleitungen beruht laut Fragesteller auf einer ihm zugetragenen Information, für die im Dokument keine weitere Belegangabe genannt wird. Bezug genommen wird auf § 64a des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG).