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BrandenburgMündliche AnfrageSPD

📄 Radweg - Planung und Umsetzung des Radweges entlang der B 96 zwischen Klasdorf und Golßen

11. September 2026Dokument 8/3372 · WP 8Brandenburg
Nadine Graßmel
RadwegB96RadverkehrsinfrastrukturRadwegebedarfslisteKommunale Stadtentwicklung

📋 Worum geht es?

Die Fragestellerin thematisiert die fehlende Radwegeverbindung entlang der Bundesstraße B 96 zwischen Klasdorf und Golßen. Laut Fragestellerin verfolgen die Städte Baruth/Mark und Golßen seit mehreren Jahren das Ziel, die Radverkehrsverbindung zwischen beiden Städten zu verbessern, und eine sichere Radwegeverbindung ist auch im gemeinsamen Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) beider Städte verankert. Während zwischen Baruth/Mark und Klasdorf laut Fragestellerin bereits eine Radwegeverbindung bestehe, fehle weiterhin der rund vier Kilometer lange Abschnitt entlang der B 96 zwischen Klasdorf und Golßen.

👥 Wer ist betroffen?

Radfahrende und Pendler zwischen Baruth/Mark, Klasdorf und Golßen sowie die Städte Baruth/Mark und Golßen als kommunale Planungsträger.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt die Landesregierung, unter welchen konkreten Voraussetzungen sie die Möglichkeit sieht, die Planung und Umsetzung des Radweges entlang der B 96 zwischen Klasdorf und Golßen in den kommenden Jahren prioritär voranzutreiben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor, da es sich um eine mündliche Anfrage im Rahmen der Fragestunde handelt.

⚡ Einordnung

Eingereicht von Nadine Graßmel (SPD-Fraktion). Laut Fragestellerin ist der rund vier Kilometer lange Radwegabschnitt zwischen Klasdorf und Golßen in der Bedarfsliste des Landes derzeit dem „Weiteren Bedarf“ zugeordnet. Eine schriftliche Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3372, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.