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BrandenburgKleine AnfrageWfB-Gruppe

❓ Krankenhaus - Schließung der Gynäkologie und Geburtshilfe am Immanuel Klinikum Bernau - Kenntnisstand, Beteiligung und Informationsverhalten der Landesregierung

7. September 2026Dokument 8/3373 · WP 8Brandenburg
André von Ossowski
GeburtshilfeKrankenhausschließungKrankenhausplanungVersorgungsauftragFachkräftemangel

📋 Worum geht es?

Das Immanuel Klinikum Bernau kündigte an, die Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe zum 1. Oktober 2026 einzustellen. Der Fragesteller möchte wissen, wann die Landesregierung und Gesundheitsminister René Wilke davon Kenntnis erlangten und warum die bevorstehende Schließung bei einer Sondersitzung des zuständigen Ausschusses am 24. Juli 2026 nicht erwähnt wurde. Die Landesregierung antwortet, dass Gespräche mit dem Krankenhaus bereits seit Februar 2026 liefen und zum Zeitpunkt der Sondersitzung noch keine abschließende Entscheidung gefallen war.

👥 Wer ist betroffen?

Das Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg, Schwangere und Patientinnen im Landkreis Barnim, das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ) sowie umliegende Kliniken wie das GLG Werner Forßmann Klinikum Eberswalde, das HELIOS Klinikum Berlin Buch, die Oberhavel Kliniken Oranienburg und die Immanuel Klinik Rüdersdorf.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Wann erlangten Minister und Ministerium Kenntnis von der Gefährdung bzw. der konkreten Schließungsabsicht? Welche Gespräche fanden seit 1. Januar 2025 zwischen Landesregierung und Krankenhausträger statt? Wann und mit welchem Inhalt wurde die Abweichung vom Versorgungsauftrag nach § 14 Abs. 2 BbgKHEG angezeigt? Hat das Ministerium der Einstellung zugestimmt oder den Feststellungsbescheid geändert? Welche Auswirkungen hat die Schließung auf Fördermittel nach § 20 Abs. 2 BbgKHEG? Welche Unterlagen und Gutachten lagen dem Ministerium vor? War der Minister am 24. Juli 2026 informiert und warum wurde der Ausschuss nicht unterrichtet? Wurde die Situation in Vorbereitungsunterlagen der Sondersitzung behandelt?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass am 16. Februar 2026 ein erstes Gespräch auf Arbeitsebene stattfand, bei dem das Krankenhaus auf niedrige Geburtenzahlen und Konkurrenz durch das HELIOS Klinikum Berlin Buch verwies; 2025 habe die Geburtenzahl noch nicht unter dem Orientierungswert von 300 gelegen. Am 28. Mai 2026 informierte das Klinikum per Videokonferenz über kurzfristige dauerhafte Personalausfälle. Am 16./17. Juli 2026 bat das Krankenhaus um einen Folgetermin. Am 3. August 2026 erfolgte im MASGZ die förmliche Anzeige nach § 14 Abs. 2 BbgKHEG mit der Bitte um Rücknahme des Versorgungsauftrages, begründet mit wirtschaftlicher Betreibbarkeit, dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, Personalproblemen und sinkenden Geburtenzahlen (durchschnittlich eine Geburt pro Tag 2026). Der Antrag auf Rücknahme des Versorgungsauftrages liegt seit 20. August 2026 vor; das MASGZ votiert für Zustimmung, das Umlaufverfahren zur Landeskonferenz-Empfehlung läuft, ein Änderungsbescheid steht noch aus. Zur Sondersitzung am 24. Juli 2026 sei noch keine abschließende Entscheidung gefallen gewesen; die Situation Bernaus sei dafür nicht gesondert aufgearbeitet worden, Fokus seien die Teilschließungen in Potsdam gewesen. Die Geburtenzahl in Bernau sank von 595 (2020) auf 394 (2025), ein Rückgang um rund ein Drittel. Laut GKV-Kliniksimulator würde sich bei Schließung die durchschnittliche Fahrzeit im Einzugsgebiet von 7,6 auf 7,8 Minuten verlängern, kein Einwohner bräuchte länger als 40 Fahrminuten zum nächsten Krankenhaus. Die Schließung habe laut Landesregierung keine direkten Auswirkungen auf bereits bewilligte oder ausgezahlte Fördermittel nach § 20 Abs. 2 BbgKHEG, da die Tatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt seien; die Investitionspauschale sei krankenhausbezogen und nicht an einzelne Fachabteilungen gekoppelt.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von André von Ossowski (WfB-Gruppe) eingereicht, eine Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor (Frage 11 ist im vorliegenden Textauszug abgeschnitten). Die Landesregierung verweist auf eine vorherige Kleine Anfrage der Gruppe WIR für Brandenburg zur „Geburtshilflichen Versorgung in Brandenburg“, deren Beantwortung laut Vorbemerkung des Fragestellers noch ausstand. Die Landesregierung nennt konkrete Daten (16.02.2026, 28.05.2026, 16./17.07.2026, 03.08.2026, 20.08.2026) sowie Zahlen zu Geburtenentwicklung (595 auf 394 Geburten 2020–2025) und Fahrzeiten. Die Bewertung, dass das parlamentarische Informationsrecht dort seine Grenzen finde, wo Entscheidungsprozesse noch nicht abgeschlossen seien, ist als Position der Landesregierung gekennzeichnet.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/3373, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.